„Demokratie macht Arbeit", sagte Michel Abdollahi bei seiner Schlussrede im ausverkauftem Thalia Theater Hamburg gestern abend. Wohl wahr – und diese Arbeit (am Bildschirm) sollte man sich jetzt auch unbedingt machen, wenn man die sensationellen drei Prozesstage im Haus am Alstertor nicht live verfolgen konnte.
Mit dem „Prozess gegen Deutschland", auf die Thalia-Bühne gebracht von Milo Rau, kamen nun endlich auch die Hamburger in den Genuss dieses spektakulären Formats zur politischen Meinungsbildung, das der Schweizer Regisseur, Theaterautor, Hochschuldozent und Festivalleiter der Wiener Festwochen vor mehr als zehn Jahren als eigene Theaterform erfand und die man wohl als spannendste Erweiterungen des zeitgenössischen Theaters bezeichnen kann.
In dem Hamburger „Prozess gegen Deutschland“ zum Abschluss der Lessing Tage verhandelte Rau (gemeinsam mit Dramaturgin Mia Massmann und Dramaturg Robert Misik) zwei brennend aktuelle Fragen derzeit in der Bundesrepublik: „Muss die AfD verboten werden?" und „Sollte es ein Social Media Verbot für alle unter 16 geben?". Um diese Fragen zu beantworten, verwandelte Rau die Bühne des Thalia Theaters in einen Gerichtssaal, mit der Anklage und der Verteidigung auf der einen Seite und sieben „Geschworenen“ (das Thalia hatte zuvor medial nach Juroren gesucht) auf der anderen Seite. In der Mitte, flankiert von der jungen Hamburger Politikerin Songül Eroglu als Gerichtsdienerin und dem Beisitzer Benjamin Däubler führte die Juristin und ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als Vorsitzende Richterin ebenso sympathisch wie souverän durch die Sitzungen.

Foto: Fabian Hammerl
„Das Gericht erscheint, bitte erheben Sie sich". Ein Satz, der in die Knochen ging. Augenblicklich war es still im Saal, alles erhob sich schweigend. Herta Däubler-Gmelin verlieh dem nachfolgenden Verfahren fraglos die nötige juristische Autorität – obwohl sie selbst betonte, auf einer Theaterbühne und nicht im Gerichtssaal zu sitzen. Auch die Vertreter der Anklage und der Verteidigung waren nur zum Teil Juristen: Die Anklage vertraten die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke und der Journalist und Rechtsextremismus-Experte Andreas Speit, die Verteidigung übernahmen die Juristin und Publizistin Liane Bednarz sowie der sich umgehend als homosexuell outende Journalist Frédéric Schwilden.
Schon in den Eröffnungsreden von Hamburgs Kultursenator Casten Brosda und der deutsch-amerikanisch-israelischen Philosophin Susan Neiman wurde klar, wie fragil und bedroht unsere Demokratie durch den unübersehbaren Rechtsruck (nicht nur) in unserer Gesellschaft ist. Aber reicht das für ein Parteienverbot? Harald Marteinstein (neuer BILD-Kolumnist) kann nur davor warnen. In seiner gewohnt überspitzt-provokativen Art sagte er: „Mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, kann man die Demokratie auch abschaffen“.
Es lohnt sich, diese und die anderen Reden nachzulesen oder sie – besser noch – bei YouTube nochmal Revue passieren zu lassen. Unerhört eindrucksvoll, wie einige der zahlreichen „Zeugen“ und „Zeuginnen“ vom linken bis zum rechten Spektrum (Frauke Petri brillierte mit einer verquasten Rede am Schluss) an diesem Wochenende ihre Ansichten und Argumente vorbrachten – und wie im Laufe der drei Tage immer mehr Beispiele für rechtsextreme Rhetorik und „alternative Fakten“ und den Einfluss der Tech-Giganten zur Sprache kamen. Gleichzeitig aber auch juristische Grenzen, Meinungsfreiheit und Gefahren staatlicher Überreaktion kritisch diskutiert wurden.
Im Gedächtnis bleiben vor allem die Aussagen des Philosophie-Professors Jason Stanley – per Video zugeschaltet aus Kanada, wohin er kürzlich emigrierte – und der sehr deutlich machte, welche politischen Interessen Plattformen wie X oder Facebook verfolgen, deren Eigentümer Trump-Vasallen sind. Im Gedächtnis bleiben die lakonischen Aussagen von Ingo Hasselbach, Mitbegründer der Neonazi-Aussteiger-Organisation „Exit Deutschland", der ausführte, wie Jugendliche aus dem kriminellen rechtsextremen Untergrund geordnete Strukturen bei der AfD finden. Oder die zehn Thesen von Michael Boutellier, Ex-Bürgermeister von Lübeck, der vehement für ein Parteienverbot eintritt. Im Gedächtnis bleiben aber auch die klaren Statements von Andreas Rödder, u.a. Geschichtsprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ehemals Vorsitzender der CDU-Grundwertekommission, der die sog. „Brandmauer“ durch „Rote Linien“ ersetzen will und für einen stärkeren Diskurs mit der AfD plädiert.

Foto: Fabian Hammerl
Ach ja, und dann war da noch eine völlig aus dem Ruder gelaufene Zuschaltung von Erik Ahrens aus dem englischsprachigen Raum (von wo, blieb unklar) Ahrens war ehemaliger Social-Media-Stratege der AfD, vor allem für TikTok. Ein junger Mann, der öffentlich mit der SS sympathisierte und sich wünschte, der nächste „Führer“ von Deutschland zu werden. Auf dem Bildschirm sah man Erik Ahrens, der seit September 2025 behauptet aus der rechten Szene ausgestiegen zu sein, nun neben seiner jungen Verlobten, die dolmetschen sollte, weil er es ablehnte „die Sprache der Täter“ zu sprechen und sich explizit mit Holocaust-Opfern verglich. Offenbar wollte Ahrens, der die mediale Öffentlichkeit genüsslich zum Geschmuse mit seiner Verlobten nutze, den „Prozess gegen Deutschland“ ad absurdum führen. Dabei wäre er ein durchaus wichtiger Zeuge – und das nicht nur im Thalia-Prozess. Ahrens war als Redner bei dem Treffen von Rechtsextremisten 2023 in Potsdam dabei, als Martin Sellner, damals Sprecher der „Identitären Bewegung Österreich“ seinen „Masterplan zur Remigration“ vorstellte. Davon hätte man gern mehr gewusst.
„Wir haben heute viel Interessantes erfahren, einiges war sogar zum Thema“, bemerkte Herta Däubler-Gmelin unter dem Beifall des Publikums lakonisch, ehe es dann in die Schlussrunde ging – zur Urteilsfindung der Jury.
Und die kam am Ende zu einem bemerkenswert differenzierten Urteil: Sie bewertet die AfD in wesentlichen Punkten als verfassungswidrig, insbesondere im Hinblick auf Demokratieprinzip und Menschenwürde, fordert die Prüfung eines Verbotsverfahrens sowie den Ausschluss der Partei von staatlicher Finanzierung, spricht sich aber nicht für ein sofortiges Parteiverbot aus. Diese nuancierte Entscheidung spiegelt die komplexe Beweislage und den Respekt vor der besonderen Schwelle eines Parteienverbots wider und macht deutlich, dass wehrhafte Demokratie sowohl klare Grenzen ziehen als auch ihre eigenen Mittel kritisch reflektieren muss.
Prozess gegen Deutschland
Thalia Theater Hamburg, Alstertor, 20095 Hamburg
Wenn Sie sich auch ein Urteil bilden wollen, liebe Leserinnen und Leser, dann sollten Sie folgenden Link öffnen. https://www.youtube.com/results?search_query=prozess+gegen+deutschland

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