Meinung

Denkend zu urteilen soll laut Hartmann mit Erkenntnis nur sehr bedingt etwas zu tun haben. Und die Kategorien der Erkenntnis sollen nur zum Teil mit denen des realen und idealen Seins identisch sein. Kann das stimmen? Wie verhält es sich damit?

Ausschließlich wahre Erkenntnis verdient nach Hartmann überhaupt, Erkenntnis genannt zu werden. Unwahre Erkenntnis ist eine contradictio in adjecto. Man kann wohl etwas Falsches wissen, aber dann handelt es sich eben um kein Wissen, sondern um einen Irrtum.

 

Da Erkenntnis in der mithin objektiven Einsicht in die jeweiligen Eigenarten einer spezifischen Sache, eines Vorgangs, einer Handlungsweise etc. besteht, sollte man tatsächlich den Versuch unternehmen, sich Klarheit zu verschaffen über die Logik des Erkennens, zumal auf dieser Grundlage eventuell eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob es angezeigt ist, denkendes Urteilen vom Erkennen und seinem Ergebnis, begründetem Wissen, getrennt zu halten.

 

Ist es also beispielsweise angebracht, das Ansichsein von Erkenntniskategorien des Realen zu behaupten, ohne dass vermittelst ihrer etwas erkannt würde? In den Realwissenschaften, so Hartmanns Behauptung, soll es, ganz unabhängig um ein tatsächliches Wissen um den real vorkommenden Fall, Kategorien der Erkenntnis vor jeder wirklichen Erkenntnis geben; also so etwas wie einen Apriorismus des Erkennens und seiner Kategorien. Anders: Hartmann nimmt Kategorien der Erkenntnis an, ganz unabhängig und getrennt davon, ob die Erkenntniskategorien tatsächlich etwas erkennen. Überzeugt das? Darauf soll weiter unten eine Antwort gefunden und eine Alternative angeboten werden.

 

Und wie verhält es sich mit der, im Übrigen von Hartmann nicht vertretenen, Behauptung, dass die Gebilde der logischen Sphäre lediglich den Charakter selbstreferentieller Strukturen haben, die folglich bloß als Gegenstände möglichen Denkens im Sinne eines Algorithmus Bestand haben sollen? Hinsichtlich dieser Gedankengebilde ist es allenfalls sinnvoll, von innerer Richtigkeit zu sprechen, die ihr Kriterium in der Einstimmigkeit mit sich selbst hat, und die folglich nicht mit Wahrheit verwechselt werden darf. Die sich ihr jeweiliges Regelwerk selbst vorgebenden Logiken, deren es tatsächlich mehrere gibt, sind gnoseologisch indifferent, da sie bloß die Richtigkeit bzw. Stimmigkeit des Zusammenhangs mit und der Ableitungen aus eben diesen Regelwerken – ihr zirkuläres Übereinstimmen mit ihren Vorgaben – betreffen. So etwas, das hat vor Hartmann bereits unter anderem Kant realisiert und kritisiert, gibt es in der Tat, und zwar in Gestalt der diversen phantasievollen Gedankengebäude der inhaltlich nichts zutage fördernden, prinzipiell sachfremden, formalen Logik(en).

 

Dass übrigens Hartmanns Logik-Arbeit im Krieg ein Opfer der Flammen geworden ist, und dass er die Rekonstruktion des Textes für unmöglich gehalten und entsprechend dann auch nicht versucht hat, ist ein unersetzlicher Verlust, auch wenn ich darin ein grundlegendes Problem des Hartmannschen Logikverständnisses sehe, das ideale Sein logischer Gesetzmäßigkeiten dann doch als einen eigenen Bereich neben dem der realen Seins-Kategorien zu verorten, und, vor diesem Hintergrund, eine bloß partielle Übereinstimmung zwischen den beiden Sphären zu behaupten. Hinsichtlich der reinen und angewandten Mathematik – wobei die reine Mathematik gleichfalls, wie die Logik, dem idealen Sein zugerechnet wird – hat diese Differenzierung keine Schwierigkeiten (vgl. Teil IV dieser Serie). Mit Blick auf das ideale Sein der Logik birgt dieser Trennungsgedanke aber die Gefahr, letztlich doch der Formalisierung logischer Kategorien Vorschub zu leisten, wenn sie lediglich und allenfalls partiell im Bereich des realen Seins und seiner Erkenntnisse von Belang sein sollen. Wozu, so bleibt zu fragen, ist eine Logik dann noch gut, wenn sie sich – jedenfalls in ihren pur methodisch-selbstreflexiv gewordenen Varianten – von der Objektivität sachbezogener und, womöglich, sachlich zutreffender Urteile und Schlüsse von vornherein dispensiert? Urteile dieser formalen Art mögen so folgerichtig sein wie sie wollen, wahr sind sie deswegen noch lange nicht. Und zwar deswegen nicht, weil der in Urteilen sei’s problematisch, sei’s assertorisch, sei’s apodiktisch behauptete Zusammenhang in keinem Fall ein Seins-, sondern lediglich einer des sich selbst nach den selbst gegebenen und befolgten Regeln denkenden Denkens sein soll.

 

Baum der Erkenntnis F Enrique MeseguerHartmann weiß um die Funktion der Copula im Urteil. Und dieses Wissen führt auf eine andere Fährte als auf die des separierten idealen Seins. Der Seins-Sinn der Aussage ist das Zukommen, das mehr ist als die bloße Geltung einer Aussage oder einer Behauptung. Wäre sie ausschließlich dies, so hätte sie lediglich den Stellenwert eines äußerlichen Schemas, das sich an dem leeren Formensystem quantitativ einzurichtender Begriffsumfänge zu schaffen machte. Tatsächlich jedoch besteht der durch die Copula vermittelte Seins-Sinn eines Urteils darin, das objektive Zukommen des prädikativen Seins zum Ausdruck zu bringen. Und folglich vollzieht sich, anders als von Hartmann unterstellt, im Urteilen das wie auch immer elaborierte Erkennen. Denn der Urteilsformen gibt es einige. Grob gesagt: das unmittelbare Urteilen des gesunden Menschenverstandes als Urteil des Daseins mit seinen Unterformen des positiven, negativen (das ein erweitertes positives ist, s. u.) und negativ-unendlichen Urteils. Dann das reflektierende Urteilen des in der Regel mit problematischen Allsätzen operierenden Verstandes mit seinen Unterformen des singulären, partikulären und universellen Urteils. Darüber hinaus die auf dem Sprung zur Wissenschaft befindlichen Gattungsurteile der Notwendigkeit mit den Unterformen des kategorischen, hypothetischen und disjunktiven Urteils. Und schließlich die wissenschaftlichen Urteile des Begriffs (Begreifens) als assertorisches, problematisches und apodiktische Urteilen. Was leisten diese Urteils- und Schlussformen, was tragen sie zur Entstehung des Begriffs und folglich zum Erkennen bei?

 

Die Allgemeinheit des Denkens vollzieht sich in jeweils bestimmten Urteilen. Sie ist keine leere Allgemeinheit, sondern ihre Allgemeinheit ist die der bestimmten Urteile. Hartmann dagegen unterstellt apriorische Erkenntnisformen, die, ganz unabhängig von und vor jedem wirklichen Erkennen des realen oder idealen Seins, gleichviel, als Erkenntnisformen deklariert werden; ein Erkennen (von was?) vor dem Erkennen. Verhielte es sich tatsächlich so, Erkenntnisformen wären nichts weiter als pure Abstraktionen, von denen sich erst im Anwendungsfall herausstellen würde, ob sie das auch leisten (oder gegebenenfalls auch nicht; bloß, wären das dann auch noch Formen der Erkenntnis?!), was zu leisten von ihnen zunächst lediglich behauptet wird: tatsächlich etwas Wahres an ihrem jeweiligen Objekt zu erkennen. Denn, wie erinnerlich: unwahres Erkennen ist kein Erkennen, sondern ein Irrtum oder eine fälschliche Ansicht über ein Irgendwas.

 

Das Begreifen und sein Resultat, der Begriff einer Sache, wie bereits und ausgerechnet Ernst Cassirer in seiner frühen Arbeit Substanzbegriff und Funktionsbegriff von 1910 festgestellt hatte, würde „jeglichen Wert verlieren, wenn er lediglich die Aufhebung der besonderen Fälle, von deren Betrachtung er ausgeht, und gleichsam die Vernichtung ihrer Eigenart bedeuten wollte.“ (Ernst Cassirer, Substanzbegriff und Funktionsbegriff. Untersuchungen über die Grundlagen der Erkenntniskritik, 7., unveränderte Auflage, Darmstadt 1994, S. 8) Zwar spricht dieser Autor in der Nachfolge seines Lehrers Hermann Cohen wenig später von der „erzeugenden Grundrelation“ (19) der begrifflichen Arbeit oder davon, dass im „Akt des Denkens (,) eine freie Produktion bestimmter Relationszusammenhänge“ (15) stattfinde. Diese letztliche Entobjektivierung der Gedanken verschlägt aber nichts dagegen, dass, wie es heißt, der „echte Begriff (…) die Eigentümlichkeiten und Besonderheiten der Inhalte, die er unter sich faßt, nicht achtlos beiseite (läßt), sondern (…) das Auftreten und den Zusammenhang eben dieser Besonderheiten als notwendig zu erweisen“ sucht. „Was er gibt, ist eine universelle Regel für die Verknüpfung des Besonderen selbst.“ Und darum erweist sich der „allgemeine Begriff (…) zugleich als der inhaltsreichere“. (25) Je fester der „Zusammenhang nach Gesetzen sich knüpft, um so deutlicher tritt auch (umgekehrt, F.-P.H.) die eindeutige Bestimmtheit des Besonderen selbst zutage“. (26)

Im Übrigen, auch darauf sei an dieser Stelle noch ausdrücklich aufmerksam gemacht, hat Cassirer realisiert, dass sich der Inhalt des Begriffs nicht „in die Elemente des Umfangs“ auflösen lässt. „Die Bedeutung des (allgemeinen) Gesetzes, das die Einzelglieder verknüpft, ist durch die Aufzählung noch so vieler Fälle (…) nicht zu erschöpfen.“ (33) Die Gesetzmäßigkeit der Allgemeinheit ist, worauf unten noch einmal zurückzukommen sein wird, nicht mit der numerischen Vielheit und stets vervielfältigbaren Allheit zu verwechseln.

 

 

Das verallgemeinernde Begreifen, und darin stimmt Hartmann aller sonstigen Differenzen zum Trotz mit Cassirer überein, entfernt sich gerade nicht vom Realen, sondern erschließt es vielmehr. Verkennen kann man dies nur, wenn man das in der Wahrnehmung unmittelbar Gegebene mit dem Realen gleichsetzt. Dann freilich muss das Begreifen als ein Abstrahieren von der Fülle des Realen, die durch das konkrete Begreifen erschlossenen Gebiete des Nichtwahrnehmbaren müssen dann irrtümlich als gehaltlose Abstraktionen erscheinen. Diese Populärvorstellung spricht dann von „grauer Theorie“ und bemerkt dabei nicht, dass es sich bei solchem gedankenlosen Reden um ein unfreiwilliges Armutszeugnis eines zu gedanklicher Arbeit unfähigen oder unwilligen Bewusstseins handelt, das aus seiner Impotenz nachgerade eine Tugend macht. Fakt jedenfalls ist, dass beispielsweise das System der Farben oder Töne so angelegt ist, dass immer eine bestimmte Schwingungsfrequenz der empfundenen Qualität korrespondiert, ohne doch im Geringsten mit ihr übereinzustimmen oder ihr ähnlich zu sein. Lediglich die Bestimmtheit und feste Eindeutigkeit der Zuordnung macht in dieser Bezogenheit des Heterogenen das eigentliche Erkenntnisverhältnis aus. Das Vorstellungsreichste ist auf jeden Fall immer das Gedankenärmste.

 

Das logische Denken ist, anders als von Hartmann mit seiner separaten Sphäre des idealen Seins unterstellt, mit seinen Allgemeinheiten in allem Besonderen mit dem konkreten Denken, das, im Erfolgsfall, ein Erkennen ist, identisch. In der denkenden Aneignung der Objekte der natürlichen und geistigen Welt bildet die Intelligenz gleichzeitig logische Gesetzmäßigkeiten aus, die diejenigen seines jeweiligen Objekts sind. In den Urteilen und Schlüssen wird die Sache in ihrem unmittelbaren Sein (Urteil des Daseins), in ihren äußeren Verhältnissen (Reflexionsurteil) und in dem notwendigen Zusammenhängen und Auseinanderhervorgehen ihrer Unterschiede (Urteil der Notwendigkeit und des Begriffs) gedanklich reproduziert. Der Formalismus und gedankenlose Leerlauf der modernen Aussagenlogik ist auf Grund dieses stets vorhandenen Bezuges auf ein Objekt von vornherein vermieden.

 

Die urteilende Intelligenz produziert verschiedene Arten des Urteils. Ihnen korrespondieren unterschiedliche Inhalte, die die urteilende Intelligenz von der Sache erfasst. Die Darstellung der verschiedenen Urteilsarten kann nicht von der inhaltlichen Auffassung der Sache getrennt werden, die in der jeweiligen Urteilsart zum Zuge kommt. Die allgemeine Form des Urteils besteht darin, die Identität von Subjekt und Prädikat in ihrem Unterschied zu sein. Ohne diesen Zusatz wäre das Urteil nichts weiter als ein identischer, tautologischer Satz. Dadurch, dass die einzelnen Urteile lediglich wie auch immer eingeschränkte Ausschnitte einer Sache festhalten, blamieren sie sich an ihrem eigenen Maßstab, den Gegenstand in seiner Totalität zu erfassen. Diese ‚Blamage‘ treibt im besten Falle jeweils neue und adäquatere Formen des Urteils hervor.

 

Im positiven Urteil des Daseins ist das Prädikat eine einzelne sinnliche Qualität: „diese Wolke ist grau“. Ein derartiges Urteil ist bar jeder Wahrheit, da das Grau und die Wolke, die, abgesehen von diesem einen Punkt, gegeneinander gleichgültigen sind. In diesem äußerlich beschreibenden Urteil erfährt man weder etwas über die Eigenart der Farbe, noch über die der Wolken(-bildung). Folglich ist die ausgesagte Identität lediglich eine unterstellte. Diese Inadäquatheit treibt dieses unmittelbare Urteil über sich hinaus. Die geforderte Identität von Subjekt und Prädikat ist durch den Inhalt dieses Urteils nicht eingelöst. Denn die Sache ist nicht bloß eine beliebige Qualität, sondern die Totalität ihrer Eigenschaften in ihrem notwendigen Zusammenbestehen und Auseinanderhervorgehen. Sie freilich ist erst im Urteil des Begriffs realisiert. Denn genau darum geht es in der Hierarchie der Urteilsformen: einerseits darum, die Urteilsformen ihres Formalismus‘ zu entkleiden und sie als bestimmte Urteile über eine Sache verstehen zu lernen, beziehungsweise, umgekehrt, in den einzelnen Urteilen die gedankliche Reproduktion bestimmter Momente der Sache zu erinnern. Andererseits um die Demonstration, wie die oben kenntlich gemachte Abfolge der Urteilsformen der Abfolge der Erhebung der Sache aus ihrer Unmittelbarkeit zu ihrer wissenschaftlich-begrifflichen Bestimmung folgt.

 

Im negativen Urteil, das eigentlich ein erweitertes positives Urteil ist, bricht sich die allerdings nicht allzu hoch zu veranschlagende Einsicht Bahn, dass eine einzelne Qualität der konkreten Natur des Subjekts nicht entspricht. Irgendeine Bestimmtheit wird um eine beliebige andere oder mehrere ergänzt (diesem fällt dieses und noch einiges mehr an einer Sache auf, jener jenes). Allerdings leidet diese Erweiterung daran, dass sie auf sozusagen gedankenloser Wahrnehmungsbasis additiv das eine Merkmal um ein anderes oder mehrere andere lediglich komplettiert: eine Aufzählung mehrerer und noch einiger Eigenschaften irgendeiner Sache, die dem bloßen Hinschauen auf dieselbe zufällig beikommen. Sie ist nicht bloß das, sondern das und das und das etc.

Im negativ-unendlichen Urteil ist der Bezug zwischen der fraglichen Identität des Subjekts und dem es bestimmen sollenden Prädikat vollständig annulliert. Dieses Urteil ist, dieser absoluten Beziehungslosigkeit wegen, überhaupt kein Urteil mehr. Oder vielmehr, es ist wohl richtig zu sagen, dass der Tisch kein Bett ist. Nichtsdestotrotz ist es ein widersinniges Urteil, das folglich nicht in eine Darstellung der gedanklichen Reproduktion einer Sache aufgenommen werden sollte. Denn das Urteil ist das Unterscheiden des Begriffs ein und derselben Sache und dadurch wesentlich Identität der Unterschiedenen, weshalb die Unterschiedenen des Urteils keine zwei gänzlich verschiedenen Sachen sein können. Sind sie es, wie in diesem Beispiel, dann widerspricht die Form dieses Urteils seinem Inhalt. Jene nämlich fordert die Beziehung, in diesem ist sie ganz und gar negiert.

 

Im Reflexionsurteil tritt an die Stelle der Unmittelbarkeit der zwei Formen des Urteils des Daseins eine allerdings bloß äußerliche Vermittlung und Beziehung zwischen dem Subjekt und seinem Prädikat. Im Reflexionsurteil wird die im Daseinsurteil zum Ausdruck kommende Unmittelbarkeit in der Bestimmung einer Sache zwar aufgehoben. Aber die Sache wird immer noch lediglich äußerlich auf andere Sachen als bedingende, bedingte usw. bezogen. Sie wird nicht an sich selbst in ihren ihr wesentlich zugehörigen jeweiligen Unterschieden, sondern in ihrer Beziehung zu irgendeinem anderen ins Auge gefasst. In dem Urteil „diese Pflanze ist heilsam“ beispielsweise wird das Subjekt mit dem Prädikat der Heilsamkeit synthetisiert. In dieser Verhältnisbestimmung wird aber nicht begründet, worin die heilsame Wirkung der Pflanze besteht. Es handelt sich um so etwas wie das Erfahrungsurteil eines Kräuterkundigen. Die Bestimmung der Sache selbst, also des Krauts in seiner heilsamen Eigenschaft in Beziehung auf den zu heilenden Körper in seinem je spezifischen Lediertsein kann von diesem solcherart Urteilenden nicht gegeben werden.

 

Im singulären Urteil wird von einem Subjekt eine Eigenschaft ausgesagt, die jedoch nicht bloß auf dieses bestimmte Subjekt, sondern auch auf andere zutrifft. Nicht lediglich dieser Mensch ist erfinderisch, sondern einige Menschen sind erfinderisch. Das singuläre Urteil ist in das partikuläre übergegangen. Allerdings sind nicht alle Eigenschaften auf diese Art von einem Subjekt prädizierbar. Das Prädikat der Sterblichkeit beispielsweise ist keine nur diesem oder einigen Individuen eigentümliche Eigenschaft. Darin sind das singuläre und das partikuläre Urteil mangelhaft, dass sie den Unterschied der Wesentlichkeit einer Eigenschaft gegenüber eigentümlichen Eigenschaften nicht anzugeben vermögen, wenn sie stattdessen beide identisch setzen. Dennoch besteht der Fortschritt des partikulär Urteilenden darin, dass er nicht nur die eigentümliche Eigenschaft dieser bestimmten Sache, sondern gemeinsame Eigenschaften festhält. Allerdings gelangt man durch die statistische Entdeckung, dass eine Eigenschaft einer begrenzten Zahl von Individuen gemeinsam ist, nicht zum Beweis der Wesentlichkeit einer Eigenschaft. Denn sie ist keine gemeinsame einiger, sondern vielmehr eine allgemeine Eigenschaft, die mit der Vielzahl auftretender Fälle prinzipiell nichts zu schaffen hat. Diesem Irrtum sitzt derjenige auf, der es mit dem Urteil der Allheit hält. Denn das Alle ist schlechterdings nicht realisierbar, und zwar deswegen nicht, weil der Bezugspunkt dieses Urteils das Einzelne bleibt: alle Einzelnen sollen erfasst werden. Ein vergebliches Ansinnen. Weil es das ist, wird der derart Urteilende bescheiden und hält es mit der prinzipiellen Fehlbarkeit und Beschränktheit des menschlichen Intellekts, in welchem Urteil er allerdings, ohne dies freilich zu bemerken, gegen seine eigene Prämisse verstößt. Oder er wird Statistiker, glaubt, wesentliche Eigenschaften aus der Vielheit der empirischen Einzelnen begründen zu können und verliert sich zwangsläufig in einem zu keinem Ende kommenden Progress. Oder er beginnt schließlich zu mogeln, indem er das nicht aufzuhebende partikuläre Urteil als universelles ausgibt: die empirische Allgemeinheit mutiert unversehens zur Gattungsallgemeinheit, d. h. er induziert oder übt sich im Ziehen vager Analogien. Auf der Basis dieser Urteilsform mit ihrer empirischen Allgemeinheit (= supponierten und gleichzeitig prinzipiell infrage gestellten Allheit) kann es keine objektiven Gesetze, keine wesentlichen Eigenschaften geben, weil irgendwie alles für gleich wichtig/unwichtig befunden wird. Statistische Begründungen sind in ihrer Partikularität und permanent zu überprüfenden und unentwegt zu korrigierenden Selbstrelativierung stets ‚enthaltsam‘. Sie sind die zum Programm avancierte Selbstauflösung und Infragestellung jedes begründeten Urteils.

 

Mit dem Gattungsurteil der Notwendigkeit tritt an die Stelle subjektiv begründeter, stets vorbehaltlicher und auf eine beliebig groß oder klein anzunehmende Menge bezogener Verallgemeinerung und dem unbestimmten, willkürlich kombinierenden Ausschauhalten nach allenthalben bloß äußerlichen Gemeinsamkeiten die Bestimmung der objektiven Allgemeinheit im wissenschaftlichen Urteilen. Zur Erkenntnis der Notwendigkeit reicht die Untersuchung eines Falles aus. Kann man also die Notwendigkeit nicht aus der Allheit ableiten, und ist, umgekehrt, die Allheit entsprechend nicht die Notwendigkeit, so ist doch in der Entdeckung der Notwendigkeit die Allheit eingeschlossen. Die objektive Gattung ist in einem Exemplar, in einigen und schließlich in allen realisiert. Das liegt daran, dass, im Unterschied zu den Reflexionsurteilen, die Merkmale und Eigenschaften nicht mehr äußerlich unter den Subjektbegriff subsumiert werden, sondern dass aus dem Subjekt seine eigenen Unterschiede, die seine jeweilige Identität konstituieren, abgeleitet werden. Die Allgemeinheit der Gattung ist das aus den wesentlichen Merkmalen der Arten und Individuen Abgeleitete. Die in ihrem Unterschiedensein dennoch aufeinander Bezogenen verlieren das Verhältnis gleichgültiger Verschiedenheit gegeneinander.

 

Im kategorischen Urteil wird das Individuum als identisch mit der Gattung behauptet: „das Gold ist Metall“, „Gajus ist ein Mensch“ etc. Der Mangel dieses Urteils besteht darin, die behauptete Identität nicht in ihre inhaltsvollen Momente auseinanderlegen zu können. Dieser Defekt wird im hypothetischen Urteil behoben, in dem das Verhältnis von Subjekt und Prädikat als ein Verhältnis der Abhängigkeit festgehalten wird. Unmittelbare Bestimmtheiten werden in ihrem als notwendig unterstellten Zusammenhang gesehen: Wenn das Eine ist, so ist auch das Andere. Im disjunktiven Urteil schließlich liegt nicht lediglich eine bestimmte Beziehung nach wie vor Verschiedener vor, sondern es wird die existente Identität der Verschiedenen in der Beziehung behauptet. Die Charakteristika der Arten und Unterarten werden in die objektive Allgemeinheit der Gattung aufgehoben.

 

Das Urteil des Begriffs zuletzt ist als apodiktisches Urteil dasjenige, das seine Begründung in sich enthält. Ihm vorgelagert sind das assertorische Urteil, das freilich, auf Grund seines lediglich behauptenden, versichernden Charakters bloß ein problematisches ist und folglich nach seiner Begründung verlangt.

 

Summa Sumarum F Moritz GünterSumma summarum lässt sich sagen, dass das Urteil in seinen diversen Spielarten nichts anderes ist als die Weise der wie auch immer elaborierten gedanklichen Reproduktion der Identität einer Sache, eines Vorkommnisses etc. in ihren/seinen Unterschieden. Sind sie als unmittelbare lediglich äußerlich an die Sache herangetragen, handelt es sich insgesamt um ein Urteil des Daseins. Die Reflexionsurteile bestimmen die Sache in ihren äußeren Verhältnissen zu anderen Sachen. Die Bezogenen bleiben andere und letztlich gleichgültige gegeneinander. Entsprechend werden eventuelle Gemeinsamkeiten durch ein vergleichendes Subjekt gesetzt. Im Gattungsurteil der Notwendigkeit und auch noch in dem des Begriffs sind die Unterschiede solche der in sich differenzierten Sache selbst, deren bestimmte Identität die ihrer eigenen, aus ihr abgeleiteten, Momente ist. Ihre in ihren Unterschieden sich manifestierende Identität wird in diesen Urteilen auf den Begriff gebracht. Diese Identität ist die des Begriffs der Sache. Denn die Sache in der Bestimmung der (Begriffs-) Allgemeinheit ist die den Unterschied in sich enthaltende und in ihm mit sich identisch bleibende Einheit. Damit unterscheidet sich, davon war bereits unter Bezugnahme auf Cassirers einschlägige Überlegungen die Rede, die Begriffsallgemeinheit von einer Allgemeinheit, die die einzelnen Eigenschaften der Sache durch das abstrahierende Denken ganz einfach weglässt. Diese leere Allgemeinheit, wie sie in Heideggers „Sein“ exemplarisch vorliegt, ist eine schwindelerregende Abstraktion – das ens ist zum non-ens dadurch geworden, dass es als das Bestimmungslose schlechthin, bei dem sich gar nichts mehr denken lässt, trotzdem und gerade deswegen gedacht werden soll –, die bereits von diesem Marburger Neukantianer der zweiten Generation kritisiert worden war, wenn er statt ihrer eine gehaltvolle Verallgemeinerung als für die wissenschaftliche Urteilsbildung unverzichtbar reklamierte.

 

Mit Blick auf den abtrünnigen Hartmann bleibt festzuhalten, dass das logische, als ideal unterstellte, Sein nicht von den sich über Sachen, Vorkommnisse, unterschiedliche Prozessformen etc. Rechenschaft ablegenden konkreten Gedanken zu trennen ist. In den diversen Urteils- und Schlussformen findet eine wie auch immer tragfähige theoretische Orientierung des sich gedanklich betätigenden Subjekts statt. Es bedient sich derselben normalerweise ohne jegliche Reflexion auf ihr Funktionieren. Die Reflexion ist das Geschäft der Wissenschaft der Logik, die die allgemeinen Charakteristika der konkreten Gedanken nachträglich zur Kenntnis bringt. Ihre Verallgemeinerungen sind aus den konkreten Urteils- und Schlussformen abstrahiert, haben an diesen ihren maßgeblichen Halt- und Orientierungspunkt. Sie ihrerseits gewähren sei’s brauchbare, sei’s eher fragwürdige und sich bei genauerer Kenntnisnahme sofort blamierende irrtümliche Einblicke in die reale Welt und ihre diversen natürlichen oder gesellschaftspolitischen Verlaufsformen. In dem Moment allerdings, da die Verallgemeinerungen der Logik verselbständigt oder zu einem Reich idealer Wesenheiten hypostasiert werden, pervertieren sie zu einem leerlaufenden Spiel und Formelwerk des für keine Erkenntnis mehr tauglichen und am Satz des auszuschließenden Widerspruchs orientierten (Un-) Gedankens. Ein nichts denkender Gedanke ist ein sich selbst negierender Widerspruch in sich.

 

Dasselbe gilt im Übrigen für eine Erkenntnis, die zunächst über einen prinzipiell abgelösten Bestand erkennender (was?) Erkenntniskategorien verfügen soll. Zwar ist sich Hartmann einerseits darüber im Klaren, dass erkennendes Begreifen das Zusammengreifen des Erschauten in die Einheit der Überschau, das Fortschreiten der Erkenntnis am Leitfaden der Gegenstandszusammenhänge ist, und zwar im Gegensatz zur unmittelbaren Anschauung, für die das Einzelgebilde isoliert dasteht. Erkenntnis fügt dem Seienden, dem sie sich zuwendet, nichts hinzu. Sie hat es im Begreifen des Grundes wie im bloßen Anschauen der Tatsache mit nichts als irgendeinem Aspekt des realen Seins zu tun. Das wahre Begreifen ist die konkrete Schau des Realzusammenhangs selbst. Das Reale ist aber nicht auf das Wahrnehmbare zu beschränken. Es umfasst die Tiefe des Verborgenen mit. Der Anschauung ist es in der Regel nur in beschränkten Ausschnitten zugänglich, die genau deswegen abstrakt ist, weil sie sich mit einer undifferenzierten Identifizierung zufriedengibt. Erkenntnis ist die Aufhebung dieser Abstraktheit. Begreifen schließt Wissen um das Warum, um den Grund und damit um die Notwendigkeit ein. Das Warum aber hängt an der Kette der Realbedingungen.

 

Andererseits spricht Hartmann dann aber doch davon, dass es das Eigentümliche von Erkenntnis sei, dasjenige am Realen in seinem Erfassen auf- und abzulösen, was am Objekt unlöslich zusammenhängt. Derartiges ist, seiner Paradoxie halber – in seinem Erfassen es gerade nicht zu erfassen – nicht mehr ernsthaft als Erkenntnis zu apostrophieren. Wer an dieser Paradoxie keinen Anstoß nimmt, geht dann auch noch einen Schritt weiter. Der findet nichts dabei, zu behaupten, dass unser Wissen um das Seiende aus der Vermittlung durch das Erkennen erst wiedergewonnen werden müsse. Für den ist, so merkwürdig das klingen mag, das Erkennen ein einziger Hemmschuh fürs Erkennen; es steht sich bei seinem Beginnen selbst im Weg. Die Wiedergewinnung des kurzzeitig Verlorenen nämlich habe so vonstatten zu gehen, dass all das abgestreift werden soll, was die Erkenntnis über das Sein gelegt hat.

 

Dagegen gilt, wie beim Urteilen so auch hier, dass Erkenntnis stets nur im konkreten Vollzug überhaupt bloß Erkenntnis ist. Ihre Kategorien sind nichts anderes als die gewusste, in ein bestimmtes Wissen überführte Identität eines wie auch immer gearteten besonderen Objekts in der gesetzmäßigen Ordnung seiner ihn konstituierenden Momente. Das macht sie zu realen Erkenntniskategorien oder zu Kategorien des realen Seins. Dass und warum es darüber hinaus auch solche des idealen mathematischen Seins gibt und geben muss, ist in dem vorangegangenen Beitrag dieser Serie nachzulesen. Logik aber, die nicht formal werden will, hat sich davor in acht zu nehmen, für sich eine fingierte Nische im idealen Sein zu reklamieren.


Paul Nicolai Hartmann

Teil V (der letzte Teil, VI folgt in der kommenden Woche.)

 

Lesen Sie auch bei KulturPort.De:

- Vergessen? Gelesen! – Philosophie der Natur von Nicolai Hartmann. Teil I

- Vergessen? Gelesen! – Philosophie der Natur von Nicolai Hartmann. Teil II

- Vergessen? Gelesen! – Philosophie der Natur von Nicolai Hartmann. Teil III

- Vergessen? Gelesen! – Philosophie der Natur von Nicolai Hartmann. Teil IV

- Nicolai Hartmann: Dialoge 1920-1950. Die „Cirkelprotokolle“

 

 

Abbildungsnachweis:

- Der Baum der Erkenntnis. Foto: Enrique Meseguer

- Buchumschlag Foto. Quelle: Pixabay

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