Noch bis zum 31. Oktober 2025 ist die Bewerbung möglich: Zum siebten Mal können sich Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen um die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (IKE) bewerben. Diese Verzeichnis umfasst aktuell 168 Einträge. Schleswig-Holstein ist dort unter anderem mit dem Ringreiten, dem Biikebrennen oder mit den Helgoländer Dampferbörte vertreten.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Kulturformen wie Tanz, Theater, Musik aber auch mündliche Überlieferungen, Handwerkstechniken, Naturwissen oder Feste. Voraussetzung für die Aufnahme in die IKE-Liste ist, dass die jeweilige Kulturform sowohl identitätsstiftend ist als auch inklusiv und wandlungsfähig ist. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Innovative und erfolgreiche Modellprojekte können sich für das Register Guter Praxisbeispiele bewerben, die zu einer nachhaltigen Entwicklung, Pflege und Weitergabe Immaterieller Kulturgüter beitragen. Dieses Register ist Teil des Bundesweiten Verzeichnisses, es gelten allerdings separate Aufnahmekriterien. Um die ganze Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind insbesondere Vorschläge willkommen, die aus der Mitte städtischer Kultur kommen oder migrantische Kultur abbilden. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
Die Bewerbungsunterlagen sowie Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden
Bewerbungen aus Schleswig-Holstein können per Mail geschickt werden an
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Kiel
Kommentar verfassen
(Ich bin damit einverstanden, dass mein Beitrag veröffentlicht wird. Mein Name und Text werden mit Datum/Uhrzeit für jeden lesbar. Mehr Infos: Datenschutz)
Kommentare powered by CComment