News-Port

Das Kuratorium junger deutscher Film hat heute die neue Richtlinie für ihre Talentfilmförderung veröffentlicht. Die Richtlinie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ergänzt abschließend die Reform der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes sowie der kulturellen Kinoförderung „Liebling Kino“. Damit wird das Kuratorium junger deutscher Film künftig zur zentralen, gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Einrichtung für den filmischen Nachwuchs in Deutschland.

 

Staatsminister Weimer: „Dieses Programm zur Talentfilmförderung ist unser Versprechen an die Zukunft des deutschen Films: Junges Filmschaffen braucht politischen Rückhalt, um mutig neue Wege zu gehen und eine eigene künstlerische Stimme zu finden. Deswegen haben wir bei der Filmförderreform insbesondere die Talentfilmförderung strukturell gestärkt. Dadurch geben wir Nachwuchstalenten nachhaltig finanzielle Sicherheit, damit sie ihre Filmvisionen auf die Leinwand bringen können. So investieren wir in die Qualität, Innovations- und Schaffenskraft der deutschen Filmkultur.“

 

Insgesamt 7,85 Millionen Euro stellt der Bund dem Kuratorium junger deutscher Film ab 2026 für die Talentfilmförderung zur Verfügung. Damit können junge Filmschaffende Unterstützung für die Herstellung ihrer ersten beiden Filmvorhaben erhalten. Die Länder finanzieren ihrerseits die Entwicklungsförderung von Talentfilmvorhaben beim Kuratorium.

 

Die Frist für die Einreichung der Förderanträge wird das Kuratorium junger deutscher Film Anfang Januar bekannt geben.

Weitere Informationen sowie die Richtlinie zur Talentfilmförderung finden Sie hier.

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Kommentar verfassen
(Ich bin damit einverstanden, dass mein Beitrag veröffentlicht wird. Mein Name und Text werden mit Datum/Uhrzeit für jeden lesbar. Mehr Infos: Datenschutz)

Kommentare powered by CComment


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.