In einem dicken Buch stellt der britische Journalist und Menschenrechtsaktivist Steve Crawshaw die Bemühungen dar, verbrecherische Politiker und Militärs vor Gericht zu bringen.
Leider scheint kaum ein Thema heute wichtiger oder drängender, denn nicht nur vereinzelte kleine Länder, sondern vor allem die Giganten Russland, die USA und China setzen sich in dem Bewusstsein, dass ihnen doch niemand auf die Finger schlagen kann, über das internationale Recht (die „regelbasierte Ordnung“) hinweg. In letzter Zeit bekennen sie sich sogar ganz offen zum Rechtsbruch, indem sie selbst betonen, sie wollten sich auf ihre „eigene Moral“ und sonst auf gar nichts verlassen. „I don’t need international law“, verkündet der amerikanische Präsident – und verhält sich entsprechend.
Dachten wir nicht alle in der ersten Euphorie, nach dem Fall der Mauer sei ein weltweiter Frieden ausgebrochen? Wir wurden sehr schnell eines Besseren belehrt. Dem friedlichen Kalten Krieg folgte mitnichten der Frieden. Zuerst kam der Zerfall Jugoslawiens, und seitdem wird es weltweit von Jahr zu Jahr schlimmer. Kriege gab es immer, aber jetzt? Nicht zum ersten Mal wird dieser Tage ganz ernsthaft die Möglichkeit eines dritten Weltkrieges diskutiert. Und zusätzlich geschieht alles nicht mehr irgendwo weit weg, sondern die Kriege in der Ukraine oder im Nahen Osten betreffen uns selbst oder unsere nächsten Nachbarn. Viele wünschen sich, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Ist das realistisch? Ich bin skeptisch, aber Crawshaw glaubt schon daran. Und kann er nicht auf Kriegsverbrecher aus verschiedenen Ländern verweisen, die sich in Den Haag ihrer Verantwortung stellen mussten? Ist Slobodan Milošević nicht in Haft gestorben?

Friedenspalast mit Sitz des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, Niederlande. Foto: Thomas Wolf. Lizenz: CC BY-SA 3.0
Der Autor ist ein seriöser Journalist, und seine Darstellung entsprechend – also nicht wissenschaftlich, wohl aber sauber recherchiert mit nachvollziehbaren Hinweisen auf seine Quellen, die sich in einem sechzig Seiten starken Anmerkungsteil am Ende des Buches versammeln. Der Autor lebte und arbeitete lange im Ausland, vor allem auch in Russland, dessen Sprache er spricht, und kann auf persönliche Begegnungen mit etlichen der Akteure seines Buches verweisen, weil er sie selbst interviewte oder weil er mit ihnen kollegial zusammenarbeitete. Dazu ist er seit etlichen Jahren für Amnesty International oder Human Rights Watch tätig und damit für Organisationen, die außerhalb jedes Verdachts stehen.
Seine Quellen verweisen nicht allein auf eine geradezu ungeheuerliche Anzahl von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auf Folter, Massenmord und Vergewaltigungen, sondern auch auf die zunächst zaghaften, später sich steigernden und gelegentlich erfolgreichen Bemühungen, Verbrecher der schlimmsten Art vor Gericht zu stellen. Denn darum geht es: weniger um das Völkerrecht, das die Beziehungen zwischen Staaten regelt, als vielmehr um die internationale Gerichtsbarkeit, die sich einzelne Personen anmaßen. Noch ist sie auf dem Wege, denn sehr viele, ja sogar die allermeisten Massenmörder, bleiben ebenso wie ihre Anstifter ungeschoren, und die wirklich mächtigen Staaten lehnen es ab, sich dieser Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Aber nichtsdestotrotz ist Crawshaw optimistisch, dass sich bald einige der schlimmsten Verbrecher vor Gericht wiederfinden, und freut sich, dass (oder wenn) Putin seine Reisepläne gelegentlich ändern muss.
Wie sehr sich die Verhältnisse verschlimmert haben, zeigt eine beiläufige Bemerkung Crawshaws. Immer wieder wird heute, wenn es um Kritik an der Regierung Trump geht, John Bolton interviewt, während er als Sicherheitsberater in seiner ersten Amtszeit an entscheidender Stelle sehr kritisch beurteilt wird. Crawshaw, der sein Buch vor mehr als einem Jahr abgeschlossen hat, gilt als „der Inbegriff der Borniertheit“. Heute dagegen wird Bolton immer wieder als einer der „Erwachsenen“ angesprochen, die Trump noch zügeln konnten.
Es war die Regierung Bush, die 2001 den Vertrag für den Internationalen Strafgerichtshof, den die Regierung Clinton zuvor unterzeichnet hatte, nicht ratifizierte; und die anderen wirklich mächtigen Länder der Erde verhielten und verhalten sich entsprechend. Gelegentlich werden sogar Richter zur Fahndung ausgeschrieben, oder manche Länder dürfen andere nicht besuchen. Was könnte deutlicher dafür sprechen, dass wir von rechtsstaatlichen Verhältnissen unendlich weit entfernt sind?
Im Wesentlichen geht der Autor chronologisch vor und beginnt deshalb 1863 mit der Gründung des Roten Kreuzes durch Henry Dunant und den ersten Versuchen einer internationalen Gerichtsbarkeit, die Jahrzehnte später in den Nürnberger Prozessen gipfelten. Dabei kommt er auch auf einige Heroen dieser Geschichte zu sprechen, auf Juristen oder frühe Menschenrechtsaktivisten, von denen hier zwei ganz kurz vorgestellt werden sollen, weil sie nur wenigen bekannt sind.
Der Erste ist Raphael Lemkin (1900–1959), ein Rechtsanwalt aus dem damals noch polnischen Lwow (heute: Lwiw), der 1947 im Auftrag der UNO ein Gesetz entwarf, das den von ihm erst geschaffenen Begriff Genozid enthielt. Dazu gehörte er mit einem epochalen Buch über die Verbrechen der Achsenmächte während des 2. Weltkrieges („Axis Rule in Occupied Europe“) zu den Vorbereitern der Nürnberger Prozesse. (Mit der „Achse“ ist die Verbindung zwischen dem faschistischen Rom und Berlin gemeint.)

International Law, Buchumschlag; Hersch Lauterpacht. Foto: Gemeinfrei
Der andere ist Hersch Lauterpacht (1897–1960), geboren in Galizien, zunächst Rechtsgelehrter, der später, nachdem er als einer der bedeutendsten Theoretiker des Völkerrechts mit einem sehr angesehenen Lehrstuhl in Cambridge belohnt worden war, 1954 Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag wurde. Aber nicht, um ihn selbst auszuzeichnen, sondern um mit seinem Gewicht das Gericht aufzuwerten… Sein Werk „An International Bill of the Rights of Man“ von 1945 gilt als Grundlagenwerk für die Formulierung der Menschenrechte.
Ist es Zufall, dass die beiden bedeutenden Juristen aus dem Osten Europas stammen? Dort mischten sich die Sprachen und Religionen, die manchmal ganz gut, sehr oft aber auch weniger gut miteinander auskamen. Dabei verschoben sich die Staatsgrenzen im Abstand von weniger als Jahren; ein besonders krasses Beispiel erzählt von einem Bauern, der nie sein Dorf verließ, aber am Ende seines Lebens acht verschiedene Staaten angehört hatte.
Nicht nur Juristen kamen aus dieser Gegend – also einer Gegend, in der seit vier Jahren ein ebenso grausamer wie sinnloser Krieg tobt –, sondern auch große Schriftsteller. Einer war Gregor von Rezzori aus dem heute ukrainischen, früher auch russischen, polnischen, rumänischen, deutschen oder österreichischen Czernowitz. Seine „Maghrebinischen Geschichten“ – ein sensationelles Erzählwerk, aber nicht unbedingt im Zeichen der politischen Correctness geschrieben – erzählen in einer übermütig daherhüpfenden, sarkastisch-schwarzhumorigen Weise genau von den Verbrechen – Notzucht, Brandschatzen –, über die Crawshaw ein sehr ernsthaftes Buch geschrieben hat. So berichtet das Buch gut gelaunt von Mischa Kantakukuruz, der „im Zustand der Trunkenheit, versteht sich, die vollzählige Belegschaft der Frauenhäuser der Pungaschij notzüchtigte und, gründlich wie es bei so jungen Menschen selten ist, die Eunuchen nicht vergaß.“ Dergleichen findet sich auf fast jeder Seite – in einem Buch, das nur kurze Zeit nach dem Ende des 2. Weltkrieges erschien, sodass die Erinnerungen an Kriegsverbrechen aller Art (vor allem von dieser Art...) noch ausreichend frisch waren.
In Crawshaws Darstellung nimmt das „Weltrechtsprinzip“ eine zentrale Stelle ein, das Prinzip also, das es erlaubt, Straftaten unabhängig vom Tatort überall auf der Welt zu verfolgen. Ihm haben wir es zu verdanken, dass auch in Deutschland Verbrecher für Taten vor Gericht gestellt werden können, die sie anderswo begangen haben. In Paragraph § 6 StGB heißt es: „Das deutsche Strafrecht gilt […], unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden“. Es folgt eine Aufzählung der verschiedenen Verbrechen.
Im Wechsel mit der Historie von Jurisprudenz und Gerichtsbarkeit schildert Crawshaw moralische Katastrophen, die er auf der ganzen Welt aufsucht – in Afrika, in Europa, in Nah- wie in Fernost. Dabei geht er streng neutral vor, denn er stellt in unaufgeregter Sprache unterschiedslos alle an den Pranger, denen er etwas vorzuwerfen hat. So darf der Autor eine strikte Unparteilichkeit für sich in Anspruch nehmen. Allein China wird nur am Rande gestreift, aber zweifellos sind die Gründe dafür nicht in seiner Sympathie für das Regime, sondern in den mit der Recherche verbundenen Schwierigkeiten zu suchen. Und anders als deutsche Journalisten oder die Bundesregierung nimmt er gegenüber der Regierung Israels kein Blatt vor den Mund, sondern kritisiert sie scharf.
Wie neutral und zugleich selbstkritisch Crawshaw schreibt, lässt sich an der Schilderung seiner Begegnungen mit der birmanischen Politikerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi ablesen, die ihn zunächst tief beeindrucken konnte – bis er dann feststellen musste, wie fragwürdig, ja vielleicht sogar verbrecherisch ihr Verhalten im Zusammenhang mit der Vertreibung der islamischen Rohingya war. Plötzlich war sie für ihn keine Heldin mehr, geschweige denn eine moralische Lichtgestalt, wie er sie zunächst erlebt hatte.
Trotz des zurückhaltenden Tones ist es nicht immer leicht, diese Geschichten über den Schrecken zu lesen, zumal es nur ganz selten zu einem Happy End kommt, sprich, nur ausnahmsweise findet sich einer der Verbrecher vor einem Tribunal wieder. Meistens widerfuhr das den Diktatoren aus Afrika, und dazu hatten einige Demagogen aus Jugoslawien das Pech, sich vor Gericht gestellt zu haben und sogar verurteilt zu werden; aber es waren doch ganz, ganz wenige. Viel zu wenige.
In seiner „Weltgeschichte des zweiten vorchristlichen Jahrtausends“ nennt Oswald Spengler den Bogen „eine hinterlistige Waffe, die aus dem Versteck wirkt. Sie erspart es, dem Gegner ins Auge zu sehen.“ Die Hinterlistigkeit aller Fernwaffen hat sich bis heute immer weiter gesteigert; heute sitzen die Schützen nicht mehr hinter Steinen, wie auf der steinzeitlichen Höhlenzeichnung, auf die sich Spengler bezieht, sondern weit, weit entfernt in einer anderen Stadt, in einem anderen Land, gelegentlich sogar auf einem anderen Kontinent – sie befinden sich in einer Geschützstation, von der aus sie ihre Drohnen gegen ihnen völlig unbekannte Menschen – oft genug Zivilisten und gänzlich arg- und wehrlos – richten, um nach getaner Arbeit in die Kantine oder nach Hause zu gehen. Eine solche Niedertracht, die typisch für die technisch hochgerüsteten Armeen der Supermächte ist, scheint unüberbietbar – scheint, denn wir sollten auf alles gefasst sein. Vielleicht wird es noch schlimmer?
Waren frühere Zeiten moralischer? Bei manchen Autoren klingt das an. Carl Schmitt schreibt in seiner „Theorie des Partisanen“ über die „Regularität der Kabinettskriege“, in denen nicht, wie vor hundert Jahren, dem Feind die Existenzberechtigung abgesprochen worden sei. Vielmehr sei es um begrenzte Konflikte gegangen, und so sei es im 17. und 18. Jahrhundert der Krieg strengen Regularien untergeordnet gewesen. Der Kabinettskrieg, so Schmitt, gab dem „Krieg so starke Hegungen“, „daß er als ein Spiel aufgefaßt werden konnte“. Wirklich? Als ein Spiel? Hat Schmitt nicht die Kleinigkeit vergessen, dass in Kriegen gestorben werden konnte, nein: dass immer wieder gestorben wurde? Als Kabinettskriege galten (in unseren Worten…) militärische Spezialoperationen mit einem begrenzten, leicht erreichbaren Ziel unter Schonung von Mensch und Material. In seinem berühmten Buch über den „Begriff des Politischen“ behauptet Schmitt, dass „Hegung und klare Begrenzung des Krieges […] eine klare Relativierung der Feindschaft“ enthalte. Erleben wir heute nicht das genaue Gegenteil: nicht enden wollende Kriege? Und dazu eine Verabsolutierung der Feindschaft?
Gehören Verbrechen zu jedem Krieg? Laut Volker Gerhardt gehörte es zu den „gezielten Provokationen“ Schmitts, von einer „Hegung“ des Krieges zu sprechen, als könne seine „schreckliche Realität“ tatsächlich abgemildert, vielleicht gar unter die Ansprüche der Humanität gestellt werden. „Es ist wirklich etwas Seltenes“, schreibt Schmitt, „ja unwahrscheinlich Humanes, Menschen dahin zu bringen, daß sie auf eine Diskriminierung und Diffamierung ihrer Feinde verzichten.“ Unabhängig davon, ob es eine solche Humanisierung (!) des Krieges jemals wirklich gegeben hat. Heute sind wir unendlich weit davon entfernt. Und vielleicht demonstriert das nichts mehr als die Entwicklung der Waffen – gerade in den letzten drei, vier Jahren.
Steve Crawshaw: Vor Gericht. Kriegsverbrechen und die Geschichte der internationalen Justiz.
Übersetzung aus dem Englischen von Jürgen Neubauer.
Quadriga 2025
480 Seiten
ISBN 978-3869951621
- Weitere Informationen (Bastei-Lübbe)
- Weitere Informationen (Autor, engl.)

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