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Insgesamt 85 Projekte zur Bewahrung historischer Originaldokumente fördert die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) in diesem Jahr. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturstiftung der Länder stellen dafür rund 2,1 Millionen Euro bereit.


Schleichender Zerfall und Katastrophenereignisse können Handschriften, Urkunden und Akten unwiederbringlich zerstören. Ursula Hartwieg, Leiterin der KEK, betont: „Gerade in Zeiten multipler Krisen gilt es, Einrichtungen beim Kulturguterhalt zu unterstützen. Bund und Länder setzen mit der Förderung ein wichtiges Zeichen für die Bewahrung unseres kulturellen Gedächtnisses.“

Mit rund 1,8 Millionen Euro fördert der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 51 Vorhaben im BKM-Sonderprogramm. Gemeinsam mit der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder werden zudem 34 KEK-Modellprojekte mit rund 292.000 Euro unterstützt. Während das BKM-Sonderprogramm Mengenverfahren wie Reinigung, Entsäuerung und Verpackung in den Blick nimmt, investiert die KEK-Modellprojektförderung in exemplarische Verfahren.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde 2011 gegründet und wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder als Projekt gefördert. Die KEK unterstützt bundesweit Projekte zum Originalerhalt. Seit 2010 wurden in der KEK-Modellprojektförderung und dem BKM-Sonderprogramm 1.244 Projekte mit rund 27,6 Millionen Euro umgesetzt.

Quelle: Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) an der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Unter den Linden 8, 10117 Berlin

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