Das Kulturbüro der Stadt Dortmund hat einen digitalen Honorar-Rechner für freie Künstler*innen und Kreative entwickelt. Das neue Online-Tool hilft ihnen, Mindesthonorare nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit wenigen Klicks zu berechnen. Es ist landesweit und frei zugänglich.
Was ist meine Arbeit wert? Diese Frage stellen sich viele solo-selbständige Künstler*innen und Kreative. Die Stadt Dortmund gibt jetzt eine klare Antwort: Mit dem neuen Honoraruntergrenzen-Rechner (HUG-Rechner) lässt sich das Mindesthonorar unkompliziert berechnen. Der Online-Rechner bietet eine einfache Navigation durch den Dschungel freier Künstlerhonorare – am Computer oder per Smartphone.
Kulturbüro bietet unkomplizierte Hilfen für Künstler*innen
Die Idee für den HUG-Rechner stammt aus dem Kulturbüro Dortmund, das eng mit freien Künstler*innen zusammenarbeitet und ihre Herausforderungen kennt. Entwickelt wurde das digitale Werkzeug vom Systemhaus der Stadt Dortmund, unterstützt vom Deutschen Städtetag NRW und den Bezirksregierungen sowie in Abstimmung mit dem Land NRW.
„Faire Bezahlung ist uns in Dortmund schon immer sehr wichtig. Weil die Materie aber sehr komplex ist, wollten wir eine Hilfestellung anbieten“, sagt Hendrikje Spengler, Leiterin des Kulturbüros. „Ich sehe es als wichtige Aufgabe der Verwaltung, durch solche Vorgaben zu navigieren.“ Schon in punkto Corona-Vorschriften hatte das Kulturbüro Künstler*innen zuverlässig und erfolgreich unterstützt – unter anderem mit regelmäßigen Handreichungen und Infos in einem neu entwickelten Newsletter. Das Kulturbüro bietet auch Schulungen zu den neuen Honorar-Richtlinien und zum Rechner an.
Wie viel ist Kunst wert? Die neuen Honoraruntergrenzen in NRW ab 2026
Der Rechner greift auf die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen im Kulturbereich“ (Stand: 11. Dezember 2024) zurück. Nutzer*innen geben Daten wie Sparte, Tätigkeit, Zahl der Mitwirkenden oder Veranstaltungsgröße ein – und erhalten direkt den passenden Betrag. Der HUG-Rechner soll dazu beitragen, dass Künstler*innen ihren Wert realistisch einschätzen und ihre Arbeit angemessen entlohnen lassen. „Jetzt gibt es endlich auch für die Kulturbranche klare Leitlinien zur Bezahlung – so wie sie in anderen Bereichen längst üblich sind“, betont Hendrikje Spengler.
Ab Januar 2026 gelten diese Mindesthonorare in NRW verbindlich. Der Rechner zeigt, welche Summen dabei zugrunde gelegt werden müssen und hilft, Honorare realistisch zu kalkulieren.
Der Honorar-Rechner richtet sich an professionelle solo-selbstständige Künstler*innen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Mit dem Start der neuen Richtlinie Anfang 2026 geht auch der HUG-Rechner offiziell online.
Weitere Informationen zur Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen im Kulturbereich
Quelle: Stadt Dortmund

Kommentar verfassen
(Ich bin damit einverstanden, dass mein Beitrag veröffentlicht wird. Mein Name und Text werden mit Datum/Uhrzeit für jeden lesbar. Mehr Infos: Datenschutz)
Kommentare powered by CComment