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Fakten:

  • Die aktuelle Sichtbarkeitsstudie weicht deutlich von der Version des Jahres 2008 ab. In letzterer war das Uhrengeschoss des Kirchturms noch zu sehen. Nach heutigem Stand ist das nicht mehr der Fall. Die Gebäudehöhe wurde sogar noch gegenüber der damaligen Darstellung erweitert. Der Büroriegel wird jetzt achteinhalb Stockwerke haben statt sieben.
  • Trotz der intensiven und umfangreichen Gespräche, die St. Katharinen mit Vertretern der Bezirksfraktion, der Stadtplanungsabteilung des Bezirks und dem Bauträger HochTief in den letzten Monaten geführt hat, wurden die Einwände zur Sichtbarkeit nicht berücksichtigt
  • Der Stadtplanungsausschuss hat die Sichtbarkeitsanalyse ohne Änderung zur Kenntnis genommen. Deshalb droht nun die Festschreibung des Entwurfs durch die öffentliche Präsentation des Bebauungsplans - danach ist daran in Anbetracht der von der Politik bereits getroffenen Entscheidungen kaum noch etwas zu ändern.

 

Forderungen:

  • Die vorgelegte Planung darf nicht vollzogen werden!
  • Der dem Stadtplanungsausschuss vorgelegte Bebauungsplan darf in dieser Form nicht festgeschrieben werden.
  • Die deutliche Sichtbarkeit der Hauptkirche St. Katharinen als Kulturdenkmal muss gesichert werden. Die Wegeverbindung vom Rathaus in die HafenCity braucht St. Katharinen als markanten Orientierungspunkt.
  • Vor einer Fortsetzung und Feststellung des vorhabenbezogenen B-Plan-Verfahrens sind mit den Trägern öffentlicher Belange, St. Katharinen und dem Quartier Änderungsvorschläge in die Planung einzuarbeiten.
  • Die Empfehlungen des Preisgerichts vom städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungswettbewerbs aus 2008 sind jetzt einzuarbeiten. Diese betreffen die Blickbeziehungen von der Willy-Brandt-Straße aus, die Fassadengestaltung und, wie geplant, die Einbeziehung der Vorschläge anderer Preisträger.
  • Die Planung für die Bebauung des Grundstücks ist daher in einer substanziellen inhaltlichen Debatte zu diskutieren. Die Fassaden, die Wegeführung und die Gebäudegestaltung dürfen keine bloße Fortsetzung der die Willy-Brandt-Straße dominierenden Büroriegel bilden, sondern müssen dem historisch-städtebaulich wichtigen Quartier als Verbindung zwischen Innenstadt und HafenCity Rechnung tragen. Hierzu sind bereits im B-Plan Festlegungen zu treffen.
  • Der Turm von St. Katharinen enthält das älteste stehende Mauerwerk Hamburgs. Die umgebende Bebauung muss dem Charakter des kleinteiligen historischen Altstadtquartiers gerecht werden. Dies ist durch die Blockbauweise der aktuellen Planung nicht gewährleistet.
  • An den Vorgaben und Planungen des Bauprojekts "Katharinenquartier" sind aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Fortentwicklung der Innenstadt in besonderer Weise die Hamburgerinnen und Hamburger zu beteiligen. Die Anhörung am 28.04.2009 darf keinen Endpunkt der Bürgerbeteiligung darstellen, sondern muss der Anfang sein. Eine aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Organisationen ist zu ermöglichen und zu fördern. St. Katharinen schlägt hierzu vor, einen "Runden Tisch Katharinenquartier" mit Vertretern aller Gruppen und für Bürgerinnen und Bürger einzurichten.

 

Quelle: Hauptkirche St. Katharinen

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