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Am 7. Dezember 2020 fand die mündliche Verhandlung vor dem U.S. Supreme Court im Rechtsstreit um den Welfenschatz statt. Dabei ging es um die Rechtsfrage, ob US-amerikanische Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind. Eine Entscheidung des U.S. Supreme Court wird im Laufe des nächsten Jahres erwartet.

 


Hermann Parzinger: „Wir freuen uns, dass wir die historische Gelegenheit hatten, dem U.S. Supreme Court unsere Argumente vorzutragen, warum wir der Ansicht sind, dass dieser Fall nicht vor ein amerikanisches Gericht gehört. Neben den juristischen Argumenten konnten wir auch darstellen, dass die SPK sich umfassender Provenienzforschung verpflichtet fühlt, ebenso wie der fairen und gerechten Lösung von NS-Restitutionsfällen entsprechend den Washingtoner Prinzipien. Diese sind seit mehr als zwei Jahrzehnten Richtschnur unseres Umgangs mit Restitutionsfragen. In diesen zwanzig Jahren haben wir fast 2000 Kunstwerke und Bücher aus unseren Sammlungen an die Erben von NS-Verfolgten zurückgegeben.“


Die Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes wurde im Februar 2015 beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C. eingereicht (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Die SPK wird in dem U.S.-Verfahren von der Sozietät Wiggin and Dana vertreten.

 

Audiodatei und Transkript der Anhörung:
https://www.supremecourt.gov/oral_arguments/audio/2020/19-351

 

Quelle: Stiftung Preußischer Kulturbesitz

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