Die durch das Coronavirus bedingten Schließungen der Kultureinrichtungen im Land hätten für viele Künstlerinnen und Künstler akute wirtschaftliche Not bedeutet. „Niemand kann den verlorenen Genuss eines Konzertes ersetzen oder die Freude und Muße einer Ausstellung. Aber wir können durch diese Unterstützung mithelfen, dass Künstlerinnen und Künstler auch noch der Krise unser Land weiter bereichern“, so Karin Prien.
Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein hatte die #KulturhilfeSH als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstler*innen bereits Mitte März gestartet. Jetzt ruft der Landeskulturverband alle bisherigen Antragsteller*innen dazu auf, einen Folgeantrag zu stellen. „Wir freuen uns über diese erweiterte Hilfsmöglichkeit“, kommentiert der Vorsitzende des Landeskulturverbandes, Guido Froese. „Mehr als 500 Anträge konnten wir in den letzten sechs Wochen bereits auszahlen und damit einen Baustein für die Überbrückung dieser wirtschaftlich schwierigen Phase zur Verfügung stellen“. Für all diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wird das Antragsverfahren auf eine kombinierte Beantragung von 1.000 Euro umgestellt.
Das Online-Antragsformular für den Folgeantrag und für die kombinierte Beantragung stehen ab dem 1. Mai zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein
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