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Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) wird den Obersten Gerichtshof der USA (United States Supreme Court) anrufen, um die Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes wegen Unzuständigkeit der amerikanischen Gerichte abzuweisen.

 

Im Februar 2015 wurde eine Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und die Bundesrepublik Deutschland bei einem U.S.-amerikanischen Bundesbezirksgericht, dem U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C., eingereicht (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz).

 

Die SPK ist der Ansicht, dass diese Klage nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört und beantragte daher, sie wegen Unzuständigkeit abzuweisen. Nachdem der District Court und das Berufungsgericht (U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit) diese sogenannte motion to dismiss der SPK abgelehnt hatten, hat die SPK am 24. Juni 2019 beim Court of Appeals mit einer motion to stay beantragt, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen, da die SPK (wie bereits angekündigt) nun beim U.S. Supreme Court beantragen wird, die Unzulässigkeit der Klage festzustellen. Denn anders als nach deutschem Recht in vergleichbaren Fällen führt ein Antrag beim U.S. Supreme Court auf Entscheidung über die Zulässigkeit nicht automatisch dazu, dass das Verfahren in der Sache nicht aufgenommen wird.
 

Der Court of Appeals lehnte die motion to stay gestern ab. Damit wird der District Court voraussichtlich demnächst das Beweiserhebungsverfahren in der Sache beginnen, während gleichzeitig die Frage der Zuständigkeit nicht abschließend geklärt ist. 

 

Hermann Parzinger, Präsident der SPK: „Wir bedauern, dass der Court of Appeals nicht abgewartet hat, ob sich der Supreme Court der grundsätzlichen Frage annimmt, ob ein amerikanisches Gericht überhaupt für diese Klage zuständig ist. Die SPK war und ist der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört, und wir sind wie bisher überzeugt, dass die Klage auch in der Sache unbegründet ist, da der Verkauf des Welfenschatzes 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war.“
 

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz setzt sich nachdrücklich für faire und gerechte Lösungen bei der Restitution von NS-Raubgut ein. Seit 1999 hat die SPK mehr als 50 Restitutionsbegehren bearbeitet und dabei mehr als 350 Kunstwerke und mehr als 2000 Bücher an die Berechtigten zurückgegeben. Darunter waren eine Zeichnung von Vincent van Gogh, Arbeiten von Munch und „Der Watzmann“ von Caspar David Friedrich.

 

Die SPK wird in dem U.S.-Verfahren von der Law Firm Wiggin and Dana vertreten.

 

Mehr zum Welfenschatz und dem Verfahren unter:
https://www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/dossiers/dossier-welfenschatz.html

 

Mehr zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien:
https://www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/dossiers-und-nachrichten/dossiers/magazin-ns-raubkunst.html

 


Quelle: Stiftung Preußischer Kulturbesitz

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