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Zurecht beklagen die drei Filmverbände, die sich zur sogenannten „UrheberAllianz Film und Fernsehen“ zusammengeschlossen haben, die Weigerung der öffentlich-rechtlichen Sender, die seit 2002 im Urhebergesetz verankerte Verpflichtung zu einer angemessenen Beteiligung von Filmurhebern an Folgeerlösen praktisch umzusetzen und in Verhandlungen fair festzulegen.
Bedauerlich ist, dass sich die „UrheberAllianz Film und Fernsehen“ von den anderen Filmverbänden abgrenzt, und der Eindruck entsteht, sie seien nebenRegie und Drehbuch die alleinigen Filmurheber.ÂÂÂ
Es gibt keine „Urheberverbände“, sondern nur Filmverbände, die ihre urheberisch tätigen Filmschaffenden vertreten. Urheberisch tätig sind jedoch ebenfalls eine Reihe anderer Filmschaffender, so z.B. die Filmtonschaffenden. Diese werden in der zwischen ver.di/BFFS und der Produzentenallianz 2013 verhandelten Kinoerlösbeteiligung mit gleich sechs unterschiedlichen Filmtonberufen als Urheber regelmäßig an Folgeerlösen beteiligt.ÂÂÂ

So wäre es – statt sich zu separieren – angebracht und modern, die Kräfte aller urheberisch tätigen Filmschaffenden zu bündeln, wie dies in den Verhandlungen zur Kinoerlösbeteiligung geschah und wie es in der Tat seit drei Jahren in den Verhandlungen mit ARD/DEGETO und Produzentenallianz zur Erlösbeteiligung bei TV-Filmen ebenfalls versucht wird. Dass sich diese Verhandlungen als äußerst zäh herausstellen, hat viele Gründe, u.a. natürlich auch das Verhandlungsgebaren der ARD-Vertreter.
Dies wird in der Pressemitteilung der drei Verbände in mehrfacher Hinsicht falsch dargestellt, denn
  1. verhandelt nicht nur die ver.di, sondern gleichberechtigt der Schauspielerverband BFFS als Verhandlungsführer.
  2. waren von Anfang an sämtliche Filmverbände (außer Regie- und Drehbuchverband) in engen Beratungen beteiligt, auch die Verbände der sogenannten „UrheberAllianz“, mit Ausnahme des BVK, der sich vornehm auf eine Beobachterrolle zurückzog.
  3. kann man folglich nicht davon sprechen, dass an den Verhandlungen keine legitimierten Vertreter von Filmurhebern teilnahmen.

Auch das Zitat der rechtlichen Beraterin des VSK, Film sei ja „kein Hörspiel“ ist falsch. Natürlich ist jeder Film auch ein „Hörspiel“, denn über die von den Filmtonschaffenden gestalteten Tonebenen Dialog, Geräusche, Atmosphären und Sound-Effekte ist erst ein Verständnis der Filmhandlung und ein regelrecht physisches Verorten des Filmgeschehens möglich.

bvft-Vertreter Christoph Oertel sagt dazu: „Es ist einfach unsinnig, Bild und Ton hier gegeneinander auszuspielen und den einen Teil (den Filmton) einfach auszublenden. Film ist immer ein sich gegenseitig befruchtendes, einander verwandelndes Zusammenspiel beider Sinnesebenen, das erst in der Summe die Filmerfahrung zu einem starken Eindruck werden lässt.“

Wir fordern die drei Verbände auf, statt auf Spaltung auf Solidarität unter allen urheberisch tätigen Filmschaffenden zu setzen, denn nur gemeinsam können wir das berechtigte Anliegen durchsetzen und auch untereinander zu fairen Beteiligungen kommen. Dass die drei sich separierenden Verbände in der Sache nach eigener Aussage bisher noch kaum etwas erreicht haben, möge als Beleg für diese Notwendigkeit dienen.

bvft – Berufsvereinigung Filmton e.V.
Der Vorstand
Berlin, 25. März 2019

Quelle: rische & co pr

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