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Das sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić:
„Wir bedauern sehr, dass unsere Initiative zur Verbesserung des Kulturgutschutzgesetzes keine Unterstützung gefunden hat. Niedersachsen hat gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen engagiert dafür gekämpft, dass die Tür für Korrekturen offen bleibt und versucht, eine fundierte Überprüfung des Gesetzes nach zwei Jahren durchzusetzen. Für diesen Vorstoß gab es leider keine Mehrheit. Das Gesetz hat grundsätzlich die richtige Stoßrichtung, aber den Ländern drohen übermäßige finanzielle und organisatorische Belastungen. Auch ist mit Auswirkungen auf die Arbeit der staatlichen Museen zu rechnen. Daher hat sich Niedersachsen bei der heutigen Abstimmung in der Länderkammer enthalten.“
 
Hintergrund:
Das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters eingebrachte Gesetz soll wertvolle deutsche Kunst vor der Abwanderung ins Ausland schützen. Zudem soll die Einfuhr von illegalen Kulturgütern aus Kriegs- und Krisengebieten eingeschränkt werden. Niedersachsen hatte sich zunächst gegen den Beschluss im Eilverfahren gestemmt. Mit einem Entschließungsantrag wollten Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen dann erreichen, dass der Mehraufwand der Länder angemessen ausgeglichen und die Auswirkungen des Gesetzes auf die staatlichen Museen in den Blick genommen werden.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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