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Wir setzen damit eine Forderung aus den Kulturperspektiven Schleswig-Holstein um“, erklärte Kulturministerin Anke Spoorendonk. Sie bezeichnete die Fördermöglichkeiten als eine gute Ergänzung zum Landesbibliotheksgesetz, das im Frühsommer verabschiedet werden soll. „Ich kann die Bibliotheken nur ermuntern, noch in diesem Jahr bereits von der neuen Förderung zu profitieren.“
 
Gefördert werden Projekte mit den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Medien- und Informationskompetenz sowie Vernetzungsaktivitäten im ländlichen Raum. Insgesamt stehen dafür bis zu 350.000 Euro zur Verfügung.
 
Antragsberechtigt sind die Träger Öffentlicher Bibliotheken (Stand- und Fahrbibliotheken) in Schleswig-Holstein sowie deren Freundeskreise und als Kooperations-partner der Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V.. Letzter Antragstermin für dieses Jahr ist der 31. Juli 2016.
 
Nähere Informationen inkl. einer Beispielsammlung möglicher Projekte sind unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/bibliotheken.html (Stichpunkt Kulturförderung) eingestellt.
 
Quelle: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Schleswig-Holstein

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