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Unter dem Motto „The Power of Culture and Education in Times of War“ organisieren die UNESCO-Nationalkommissionen der Ukraine, Deutschlands, Polens und Österreichs am 9. Mai 2024 eine Konferenz im Rathaus der Welterbestadt Lwiw. Anlass ist das 70-jährige Bestehen der Haager Konvention. Mit einem umfangreichen Programm erinnert die Konferenz an das Übereinkommen vom 14. Mai 1954 und diskutiert die Rolle der UNESCO beim Schutz des kulturellen Erbes insbesondere in Konfliktsituationen. Zugleich erörtert sie den Beitrag kultureller Bildung zur Resilienz in Kriegszeiten. Neben drei Diskussionspanels wird es eine Ausstellung geben, die das kulturelle Erbe der Ukraine präsentiert.

 

Die Konferenz findet hybrid statt, Konferenzsprache ist Englisch.

Das kulturelle Erbe in der Ukraine ist vom russischen Angriffskrieg stark bedroht. 2023 setzte die UNESCO die Welterbestätten von Odessa, Lwiw und Kyjiw auf die Liste des gefährdeten Erbes. Die Bildungsinfrastruktur des Landes ist vielfach zerstört. Seit März 2022 unterstützt das Netzwerk Kulturgutschutz Ukraine das Land beim Schutz seiner Kulturgüter.

 

An der Konferenz wirken neben den UNESCO-Nationalkommissionen der Ukraine, Deutschlands, Polens und Österreichs zahlreiche Mitglieder der UNESCO-Netzwerke aus diesen Ländern mit: Schulen und Lehrstühle, Clubs, Vertretende von Creative und Learning Cities sowie internationale Fachleute für Kulturgutschutz, Völkerrecht, Bildung und nachhaltige Entwicklung.

Zeit und Ort
Donnerstag, 9. Mai 2024, ab 10 Uh

Sitzungssaal, Rathaus von Lwiw, Ukraine

Programm
10.30-12 Uhr Panel 1: Culture in Emergencies

12.30-14 Uhr Panel 2: Reflecting on 70 years of UNESCO's impact: assessing UNESCO's contributions to education, culture and science

14.30-16 Uhr Panel 3: Creative Cities – 20 years on evaluating the impact and envisioning the future of the UNESCO Creative Cities Network as well as its solidarity in times of crisis

Hintergrund
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten wurde 1954 als Reaktion auf die Zerstörung von Kulturgütern während des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Sie verbietet die Zerstörung, den Diebstahl und die Plünderung von Kulturgut und definiert dieses als bewegliche und unbewegliche Güter von kultureller Bedeutung. Das Übereinkommen fordert präventive Maßnahmen in Friedenszeiten und den Respekt für Kulturgüter während bewaffneter Konflikte. Angesichts zunehmender Zerstörung von Kulturstätten wurde 1999 das Zweite Protokoll zur Konvention verabschiedet, das einen erweiterten Schutz und individuelle strafrechtliche Verantwortung für schwere Verstöße vorsieht. Es erstreckt den Schutz auch auf nicht-internationale Konflikte und etabliert ein Zwischenstaatliches Komitee zur Überwachung und Umsetzung der Konvention.

Weitere Informationen



Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission

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