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Ein Zeichen für die Minderheitensprache Friesisch: Seit diesem Schuljahr 2023/24 kann Friesisch-Unterricht an den Schulen im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland schon in deutlich kleineren Lerngruppen als bisher angeboten werden. Das haben Bildungsministerin Karin Prien und der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen heute (30. August) in Kiel mitgeteilt. „Wir schaffen mit dem neuen Erlass die Voraussetzungen für mehr Friesisch-Unterricht an den Schulen, in dem wir bedarfsorientierte Unterrichtsangebote in allen Jahrgangsstufen ermöglichen. So können die Schulen jetzt eine Lerngruppe bereits ab sechs Schülerinnen und Schülern einrichten. Das ist eine deutliche Verbesserung“, sagte Ministerin Prien. Der bisher geltende Erlass aus dem Jahr 2018 definierte noch eine Mindestanzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern. Neu ist ebenfalls, dass seit 2021 alle Schulen mit einem Unterrichtsangebot Friesisch als Modellschule Friesisch ausgezeichnet werden.


Der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen wies auf den kontinuierlichen Einsatz der Landesregierung zur Förderung des Friesischen hin. „Friesisch-Unterricht ist jetzt für eine höhere Anzahl von Schülerinnen und Schülern zugänglich und möglich“, sagte er: „Wir zeigen damit ein weiteres Mal unsere Entschlossenheit, eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Friesische in Schleswig-Holstein herbeizuführen.“ Die Inhalte des nun fortgeschriebenen Erlasses seien darüber hinaus in zahlreiche weiterführende Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung des Friesischen an den Schulen des Landes eingebettet. „Somit tragen sie künftig zu einer Stärkung des Friesischen bei“, so Callsen.

Ministerin Prien hob hervor, dass seit 2018 zahlreiche Lernmaterialien zur Unterstützung des Friesisch-Unterrichts insbesondere für Grundschulen entstanden seien. „Durch das neue „Nordfriisk Liirskap“ am Nordfriisk Instituut in Bredstedt werden künftig auch in Zusammenarbeit mit der Ferring Stiftung, den Universitäten und dem IQSH weitere bedarfsorientierte und zeitgemäße Unterrichtsmaterialien in analoger und digitaler Form für einen modernen Friesisch-Unterricht entstehen.“ Auch der Minderheitenbeauftragte sieht die Einrichtung des „Nordfriisk Liirskap“ als einen weiteren Meilenstein, um eine langfristige und effektive Förderung des Friesischen in Schleswig-Holstein sicherstellen zu können. „In diesem Zusammenhang ist ein Ausbau der bereits bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten für Friesisch für Lehrerinnen und Lehrer sowie die fundierte Erarbeitung von friesischen Lehr- und Lernmaterialien für sämtliche Altersgruppen innerhalb der nächsten Jahre zentral“, sagte Callsen.


Erlass (seit August 2023)
Friesisch an Schulen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland

1. Die Schulen im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland mit einem Unterrichtsangebot Friesisch sind dazu verpflichtet, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darüber zu informieren.

2. Die Entscheidung für die Teilnahme am Friesischunterricht ist freiwillig.
3. Friesischunterricht wird angeboten, wenn die personellen Voraussetzungen vorhanden sind und eine angemessene Lerngruppe mit in der Regel mindestens sechs Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden kann. Dazu kann der Unterricht jahrgangsübergreifend, gegebenenfalls auch schulartübergreifend organisiert werden.
4. Schulen, in deren Schulprogramm das Lernen der friesischen Sprache und die Auseinandersetzung mit der friesischen Kultur einen Schwerpunkt bilden, können Friesischunterricht auch ohne das Vorliegen von Anträgen anbieten, unberührt davon bleibt die Freiwilligkeit der Teilnahme.
5. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien kann Friesisch als Wahlfach oder als friesischsprachiges Kulturprojekt angeboten werden.

6. Ab Jahrgangsstufe 7 besteht an allen Schulen mit Sekundarstufe die Möglichkeit, Friesisch im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts anzubieten.
Die Minderheitensprache Friesisch kann als Ersatz für eine Fremdsprache in der Sekundarstufe II gewählt werden, sofern die personellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können.
Die Möglichkeit zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften bleibt davon unberührt.
7. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fach Friesisch sind in Anlehnung an die Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens für moderne Fremdsprachen zu beschreiben und zu benoten.
8. Alle Schulen mit einem Unterrichtsangebot Friesisch werden als Modellschule Friesisch ausgezeichnet und erhalten die erforderlichen Lehrerwochenstunden für die Erteilung des Friesischunterrichts. Ziel ist ein Unterrichtsangebot in allen Jahrgangsstufen und die Förderung der durchgängigen Sprachbildung.
9. Für den Friesischunterricht an den Grundschulen stehen folgende durch das IQSH begleitete Unterrichtsmaterialien zur Verfügung:
Festlandfriesisch/frasch: „Paul an Emma snååke frasch“ (Quickborn-Verlag Hamburg) – Zusatzmaterialien/Audiodateien auf der IQSH Lernnetzseite: https://paulaenemma.lernnetz.de
Föhrer Friesisch/fering: Paul an Emma snaake fering“ (Quickborn-Verlag Hamburg) – Zusatzmaterialien/Audiodateien auf der IQSH Lernnetzseite: https://paulanemma.lernnetz.de
Sylter Friesisch/sölring: Aus dem Englischen ins Sylter Friesisch übertragene Materialien des Finken-Verlags GmbH.
10. Weitere Materialien für den Friesischunterricht in allen Jahrgangsstufen und in verschiedenen Varietäten werden in den folgenden Jahren vom „Nordfriisk liirskap“ unter Einbeziehen weiterer Institutionen in enger Kooperation mit dem IQSH und MBWFK entstehen.
11. Im Rahmen des Germanistik-Studiums an der Europa-Universität Flensburg besteht die Möglichkeit ein Schwerpunkt-Studium Friesisch zu belegen. Im Rahmen der Lehrkräfteaus- und –fortbildung besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Zertifikatskurs Friesisch zu absolvieren.
12. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einstellung von Lehrkräften mit Friesisch-Kenntnissen an Schulen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

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