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Der Zwischenstaatliche Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO hat heute fünf Formen von überliefertem Wissen und Können in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Vier weitere Kulturformen wurden als bedroht eingestuft, darunter die Töpferkunst des Chăm-Volkes in Vietnam.


Der Zwischenstaatliche Ausschuss, dem erstmals auch Deutschland angehört, berät derzeit über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, Bräuchen und Handwerkstechniken in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Die Bundesrepublik hat den Modernen Tanz sowie gemeinsam mit Lettland, Österreich, Polen, Spanien und Tschechien die Flößerei nominiert. Über die beiden Vorschläge wird in den kommenden Tagen entschieden. Der UNESCO-Ausschuss tagt noch bis zum 3. Dezember in Marokkos Hauptstadt Rabat.

In die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes wurde aufgenommen:


In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:

Andorra, Frankreich: Bärenfeste in den Pyrenäen


Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Mehr als 600 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen in Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten des Übereinkommens zusammen, darunter in diesem Jahr erstmals auch Deutschland. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen.

Weitere Informationen


Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission

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