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Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Übernachtungsteuer (Kultur- Tourismustaxe) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Entsprechende Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Erhebung dieser Steuer in Hamburg, Bremen sowie Freiburg im Breisgau richteten, wurden abgewiesen. Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben die Länder die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen. In Hamburg wird die Kultur- und Tourismustaxe seit dem 1. Januar 2013 erhoben.


Für den Hamburger Senat erklären Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, Kultursenator Dr. Carsten Brosda und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem heutigen Beschluss besteht nun allgemeine Rechtssicherheit. Bereits der Bundesfinanzhof war in seiner Entscheidung von der Verfassungskonformität überzeugt. Diese wurde nunmehr bestätigt. Es war rückblickend eine gute Entscheidung, die Kultur- und Tourismustaxe für Hamburg einzuführen, weil dadurch der hiesige Kultur- und Tourismusstandort nachhaltig gestärkt wird.“

Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Bundesverfassungsgericht - Presse - Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar

Quelle: Behörde für Kultur und Medien (BKM) Hamburg

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