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An der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe wurde auf Antrag von Professor:innen der Hochschule Ende März ein Abwahlverfahren nach § 18a des Landeshochschulgesetzes gegen den Rektor Jan Boelen durchgeführt.

Die für eine Abwahl erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen aus der Professorenschaft wurde erreicht und die Amtszeit des Rektors damit vorzeitig zum 31. März beendet. Jan Boelen leitete die HfG Karlsruhe seit  Dezember 2019.Konkrete Auswirkungen auf Studium und Lehre hat die Abwahl nicht. Die Leitung der Hochschule übernehmen übergangsweise wie im Landeshochschulgesetz vorgesehen die Rektoratsmitglieder, in diesem Fall Kanzler und Prorektorin. Während die Verwaltung ihre Abläufe an die neue Situation anpasst, bereiten sich die Studierenden und Lehrenden auf das kommende Sommersemester ab dem 19. April, vor. 

 

„Das Rektorat wird für die Studierenden und Mitarbeiter:innen Verlässlichkeit, Kontinuität und Transparenz gewährleisten,“ erklärt Thomas Fröhlich, Kanzler der Hochschule.

Über das weitere Verfahren werden die zuständigen Gremien der Hochschule in Kürze entscheiden.

 

Quelle: Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

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