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Auf der Tagesordnung des Landtages stand am 24. November auch der Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes, mit der externe Evaluatoren beauftragt waren. Kulturministerin Karin Prien hob hervor: „Wir haben in Schleswig-Holstein grundsätzlich ein modernes und gelungenes Denkmalschutzgesetz.“ Die wesentlichen Änderungen aus dem Jahr 2014 hätten sich bewährt, das sei auch durch die Evaluation bestätigt worden. „Das Problem des Denkmalschutzes in unserem Land liegt nicht im Gesetz, sondern im Vollzug“, so die Ministerin weiter. So sei die Neubewertung der ehemaligen einfachen Kulturdenkmale wegen der geringen Personalausstattung noch längst nicht abgeschlossen und das führe verständlicherweise zu Unmut bei den Betroffenen.
 
Eine hinreichende Personalausstattung sei aber erforderlich, um den Bürgerinnen und Bürgern Rechts- und Planungssicherheit zu gewähren und zugleich das gebaute kulturelle Erbe zu sichern. Prien: „Daher bin ich dem Parlament sehr dankbar, dass es meiner Bitte gefolgt ist und in einem ersten Schritt drei zusätzliche Stellen geschaffen werden konnten, die jetzt nach und nach besetzt und gezielt für die Neubewertung eingesetzt werden.“ Zudem sei für das kommende Jahr eine Überprüfung des notwendigen Personalbedarfs im Rahmen einer Organisationsentwicklung geplant. Durch die Verdoppelung des Förderetats für das Landesamt für Denkmalpflege erhalte das Land außerdem zusätzliches Bundesmittel für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäudesubstanz: „Auch hier ist die Landesregierung also bereits erste wichtige Schritte gegangen“, sagte Prien und betonte die Bedeutung des kulturellen Erbes gerade in einer sich schnell wandelnden und globalisierten Gesellschaft. 
 
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein

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