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Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung sieht ab kommenden Montag Erleichterungen für die Amateurmusik vor. Konzerte im Innenraum sind demnach wieder zulässig. „Mit diesem Öffnungsschritt sind Profi- und Amateurmusik wieder gleichgestellt. Wir kommen damit dem Wunsch der Vielzahl von Chören im Lande nach, angesichts günstiger Inzidenzverläufe wieder Konzerte geben zu können. Gerade das gemeinsame Musizieren war durch die Coronaschutzmaßnahmen in den vergangenen Monaten nur sehr eingeschränkt möglich“, so Kulturministerin Karin Prien. Sie freue sich daher besonders, dass durch die weiteren Öffnungsschritte für die Chöre im Land wieder mehr Normalität einkehre.

 

Diese Erleichterungen begrüßte auch der Vorsitzende des Landesverbandes der Musikschulen, Willi Neu: „Ich freue mich über diesen Schritt, auf den wir seit geraumer Zeit hingearbeitet haben. Die Lobbyarbeit der Dach- und Fachverbände trägt damit gute Früchte. Dies ist daher ein gutes Zeichen für die vielen Amateurmusikgruppen und Chöre im Lande, die nun den Proben- und Konzertbetrieb wiederaufnehmen können.“ Die Auflagen hinsichtlich Hygienekonzept und Abstandsregelungen bestehen unverändert fort.

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein

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