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Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.

 

Das neue Programm folgt auf die ersten beiden Soforthilfe-Runden in 2020, in denen rund 6,5 Millionen Euro bereitgestellt worden waren. Ministerin Prien: „Die bisherige Bilanz ist positiv: Kleine Vereine ebenso wie größere Kultureinrichtungen sind dankbar, dass sie dank der Soforthilfen nicht in existenzielle Not gekommen sind.“ Mit der Soforthilfe Kultur III werde dieser Weg fortgesetzt. „Das Land leistet gerne seinen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Insgesamt sind gut 46 Millionen dafür zur Verfügung gestellt worden und dazu gehört auch, dass die Soforthilfe nun auf das gesamte Jahr 2021ausgedehnt wird“, betonte sie.

 

Antragsberechtigt für die Soforthilfe Kultur III sind:

  • Gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind.
  • Kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang)
  • Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben.

Die Soforthilfe Kultur III soll Liquiditätsengpässe von Kultureinrichtungen und -vereinen abmildern. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen und nur noch wenige liquide Mittel zur Deckung von laufenden Kosten vorhanden sind. Kosten für Veranstaltungen und Investitionen werden jedoch nicht übernommen. Auch Projekte, die überwiegend durch Drittmittel finanziert werden und die dafür nötigen Mittel werden nicht berücksichtigt.

 

Bevor die Soforthilfe Kultur III beantragt wird, müssen Bundeshilfen, insbesondere die Überbrückungshilfe III, genutzt werden. Davon ausgenommen sind Kulturvereine, die eine Soforthilfe von weniger als 1.500 Euro beantragen.

 

Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.

 

Unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_kultur.html

sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Antragsverfahren genauso zu finden, außerdem das Antragsformular und eine Service-Adresse für Nachfragen.

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein

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