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Mit der „Kinohilfe Schleswig-Holstein“ stellt die Landesregierung kurzfristig 2 Millionen Euro zur Verfügung, um Liquiditätsengpässe und existenzbedrohende Wirtschaftslagen für die Kinobetriebe im Lande abzumildern. Dies teilte Kulturministerin Karin Prien heute (9. Dezember) in Kiel mit. Damit wird allen Kinobetrieben im Land nach zwischenzeitlicher Wiederöffnung und erneuter Schließung eine notwendige Hilfe zuteil. „Das Land will die Kinos als wichtige Kulturorte in der Fläche stützen. Sie tragen ganz ohne Frage einen erheblichen Teil der Lasten, die den Akteurinnen und Akteuren in der kulturellen Infrastruktur entstanden sind durch die Bemühungen, eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern.“ Die Kinohilfe Schleswig-Holstein werde als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Kinos gewährt, die eine Abpielstätte in Schleswig-Holstein betreiben. Antragsberechtigt sind auch Filmtheater in öffentlicher Trägerschaft und regionale Standorte von nicht inhabergeführten Kinos.
 
Bemessen wird die Kinohilfe Schleswig-Holstein anhand der erfassten Ticketverkäufe von August bis Oktober des Vorjahres (2019). Als Einnahmen werden die Ticketerlöse aus den Ticketverkäufen im gleichen Zeitraum in 2020 gegengerechnet. Aus der errechneten Differenz ergibt sich die Anzahl der verlorengegangenen Zuschauerinnen und Zuschauer in diesem Jahr. Zum Ausgleich dieser Verluste wird für jede/n Besucher/in ein Festbetrag in Höhe von 2,50 Euro geleistet. Die Höchstgrenze für Zuwendungen im Rahmen der Kinohilfe beträgt 50.000 Euro pro Abspielstätte. Kleinere Kinos mit nur einer Leinwand erhalten zusätzlich einen Ausgleichsbetrag von monatlich 2500 Euro (pauschal 7500 Euro als Sockelbetrag). Außerdem werde sich das Land an der Kofinanzierung eines angekündigten Bundesprogramms „Zukunftsprogramm Kino 3“ in 2021 beteiligen. Anträge für das neue Landesprogramm können ab sofort in der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Filmwerkstatt Kiel, Dänische Straße 15, 24103 Kiel, digital eingereicht werden: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
 
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein

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