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Vielen Chören geht in der Corona-Pandemie die Puste aus: Mangels Proben- und Auftrittsmöglichkeiten geraten sie in existenzielle Notlagen. Das Kulturbüro der Stadt Dortmund hat nun einen „Förderfonds Dortmunder Chorlandschaft“ mit einem Gesamtvolumen von 20.000 Euro ins Leben gerufen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die Einrichtung des Fonds in seiner Sitzung am Dienstag (1.12.) beschlossen.

 

 

Wie sehr das Chorsingen in Dortmund verankert ist, lässt sich an der Vielzahl an Chören und Ensembles ablesen: Rund 10.000 Sänger*innen sind in mehr als 300 Chören und Ensembles aktiv. Ihre Vielfalt wird alljährlich beim „Fest der Chöre“ hörbar, wenn sich die Innenstadt einen Tag lang in eine Gesangslandschaft verwandeln. Mit der Förderung der Chorakademie Dortmund und des neuen Instituts für Vokalmusik, in dem das Musikfestival KLANGVOKAL und das Vokalmusikzentrum NRW vereint sind, setzt die Stadt Dortmund bereits seit vielen Jahren einen starken Akzent im Bereich des Gesangs.

In den vergangenen Monaten ist die Chorszene ganz besonders von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie getroffen worden. Viele Chöre haben ihren Probenbetrieb im März komplett einstellen müssen. Im Frühling und Sommer wurden kreative Wege entwickelt, Distanz einzuhalten und gleichzeitig die Nähe untereinander aufrecht zu erhalten. Das Proben in Kleingruppen, draußen in Gärten und Parks oder online über Videokonferenz-Programme sind nur einige Beispiele.

 

Seit dem 2. November mussten die Chöre ihren Probenbetrieb komplett einstellen, die traditionellen Weihnachtskonzerte fallen in der gewohnten Form aus. Der Verlust dringend benötigter Einnahmen stürzt viele in eine prekäre Lage, denn Überschüsse aus den Kartenverkäufen der Weihnachtskonzerte tragen häufig wesentlich zur Chorfinanzierung und explizit zur Finanzierung der Chorleiter*innen bei. In dieser Situation setzt die Stadt Dortmund mit dem neuen Förderprogramm auf Anregung des Klangvokal-Musikfestivals ein Zeichen.

 

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Chöre, die ihren Sitz in Dortmund haben, in Dortmund proben und in den vergangenen drei Jahren mindestens zweimal Einnahmen durch eigene Weihnachtskonzerte erzielt haben. Chor-Neugründungen der letzten Jahre werden gesondert bewertet. Bevorzugt gefördert werden Mitgliedschöre des Chorverbandes Dortmund oder des Verbandes der Konzertchöre.

Nicht antragsberechtigt sind Chöre, deren Chorleiter*innen von Trägerinstitutionen honoriert werden (wie z.B. Kirchen- und Schulchöre). Eine Doppelförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen oder Förderprogrammen des Bundes ist nicht möglich.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Etat dieses Förderprogramms beträgt 20.000 Euro. Die Förderhöhe kann bis zu 50 Prozent der erzielten Überschüsse des letzten durchgeführten Weihnachtskonzertes betragen, maximal jedoch 500 Euro pro Chor.

 

Wann und wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Unterstützung kann bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden beim Kulturbüro der Stadt Dortmund, Chorförderung, Kampstr. 6, 44137 Dortmund

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?

Die Förderentscheidung obliegt dem Kulturbüro und ist nicht anfechtbar. Die ausgewählten Chöre werden zeitnah durch das Kulturbüro per Bescheid informiert. Die Auszahlung der Förderungen soll bis 31. März 2021 erfolgen.

 

Quelle: Stadt Dortmund

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