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Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt für Galerien 16 Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Diese können ab sofort Fördermittel des Bundes für Ausstellungen und digitale Vermittlungsprojekte im Bereich der zeitgenössischen Kunst beantragen, die im Zeitraum von Januar bis Ende Mai 2021 stattfinden. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben für Transporte, Versicherung, Drucksachen, zusätzliches Personal und Online-Präsentation. Des Weiteren können Zuschüsse für projektbezogene Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Vorträge beantragt werden.

 

 

Monika Grütters erklärt dazu: „Galeristen sind unverzichtbare Scouts in der Künstlerszene. Sie entdecken Talente, betreuen sie oft ein Künstlerleben lang und sorgen mit Ausstellungen, Katalogen und Messepräsentationen für deren Auskommen. Diese Leistung will ich unterstützen und in dieser Corona-Krise ein Zeichen setzen für die Kunst. Denn der Lockdown hat Galerien und ‚ihre‘ Künstlerinnen und Künstler durch die Absage von Vernissagen und Kunstmessen schwer getroffen. Gerade jetzt ist es entscheidend, dass sie ihre geplanten Ausstellungsprojekte schnellstmöglich wiederaufnehmen können und neue digitale Formate entwickeln, um auch in Krisenzeiten bei ihrem Publikum präsent zu bleiben. Zusammen mit dem bereits um das Fünffache erhöhten Ankaufetat für die Bundeskunstsammlung, der ebenfalls Künstlern und Galeristen zugutekommen soll, wollen wir dazu beitragen den für Kultur und Wirtschaft so wichtigen Kunstmarkt in Deutschland zu stabilisieren.“

 

Antragsberechtigt sind hauptberuflich geführte Galerien mit Sitz in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen und regelmäßig Ausstellungen durchführen. Galerien können jeweils zwischen 5.000 bis 35.000 Euro beantragen, der Eigenanteil beträgt dabei zehn Prozent.

 

Anträge können vom 1. bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stiftung Kunstfonds unter www.kunstfonds.de gestellt werden. Ende November entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Vergabe der Förderungen.

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

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