News-Port
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hatte sieben Mindestanforderungen an die neue Bundesregierung formuliert. Teilweise haben die Forderungen Eingang in die Koalitionsvereinbarungen gefunden.

1.Staatsziel Kultur: Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz muss jetzt endlich erfolgen.

In der Koalitionsvereinbarung wird angekündigt, dass mit allen im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen und mit den Ländern ein Dialog zu Grundgesetzänderungen geführt werden soll. Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ist keine parteipolitische Frage, sondern berührt die Grundlagen des Staatsverständnisses. Eine fraktionsübergreifende Initiative, die die Länder einbezieht, wäre ein positiver Schritt um nach dem Schutz der natürlichen auch die geistigen Lebensgrundlagen zu sichern. Trotzdem hätten wir uns eine eindeutigere Aussage zum „Staatsziel Kultur im Grundgesetz“ im Koalitionsvertrag gewünscht.

2.Nothilfefonds des Bundes: Ein Nothilfefonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen und freie Träger der Kulturarbeit muss zügig eingerichtet werden.

Obwohl sich die Kulturfinanzierung auf kommunaler Ebene aufgrund der massiv einbrechenden Gewerbesteuereinnahmen im freien Fall befindet, haben die Koalitionsparteien diesen Vorschlag nicht in ihre Vereinbarung aufgenommen.

3.Kulturetats: Eine Steigerung der Kulturetats für die Kulturförderung im Inland (BKM) und im Ausland (Auswärtiges Amt) werden auch als Signal für die Kulturförderung in den Kommunen und den Ländern verstanden werden.

In der Koalitionsvereinbarung steht, dass die Koalition zur Steigerung des Kulturetats des Bundes auch in der Wirtschafts- und Finanzkrise stehen wird.

4.Digitalisierung: Eine umfängliche Diskussion über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist überfällig.

Im Koalitionsvertrag kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Digitalisierung zu einem Schwerpunkt der Rechtspolitik der neuen Regierung werden soll.

5.Geistiges Eigentum: Die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum muss konsequent und offen fortgeführt werden.

Dem Urheberrecht wird in der Koalitionsvereinbarung eine zentrale Schlüsselfunktion in der modernen Informationsgesellschaft zugewiesen. Gesetzlichen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen wird eine klare Absage erteilt. Es sollen aber andere Instrumente zur besseren und konsequenten Durchsetzung des Urheberrechts entwickelt werden. Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum sollen gefördert werden. Es wird unmissverständlich formuliert, dass der Schutz durch das Urheberrecht eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und Verwertung kreativer Leistungen ist.

6.Künstlersozialversicherung: Die mittelfristigen Wirkungen der Reform der Künstlersozialversicherung aus der 16. Wahlperiode müssen abgewartet werden.

In der Koalitionsvereinbarung wird die Fortsetzung der Stabilisierung der Künstlersozialversicherung angekündigt. Die Koalitionäre schreiben in ihrer Vereinbarung: „Wir werden die Stabilisierung der Künstlersozialversicherung mit einer transparenten und nachvollziehbaren Versicherungspflicht fortsetzen.“

7.UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt: Die Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt auf der Bundesebene muss jetzt angegangen werden.

Die „UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt“ wird erstaunlicherweise nicht in der Koalitionsvereinbarung erwähnt. Hier scheinen die Koalitionäre die Bedeutung dieser von Deutschland ratifizierten internationalen Vereinbarung zu verkennen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Zwischen Zukunftswillen und Mutlosigkeit bewegt sich der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP in der Kulturpolitik. Besonders in der Urheberrechtspolitik sind von der neuen Bundesregierung deutliche Aktivitäten zu erwarten. Es ist sehr positiv, dass Fragen der Digitalisierung, der Medienkompetenz und der Stärkung des Rechts des geistigen Eigentums an verschiedenen Stellen der Koalitionsvereinbarung verankert sind. Hier wird in den nächsten vier Jahren die Musik spielen, wenn es darum geht, einen Ausgleich der teilweise sehr unterschiedlichen Interessen von Künstlern, Kulturwirtschaft, Kultureinrichtungen und Nutzern zu finden. Mutlosigkeit muss man den Koalitionären besonders beim „Staatsziel Kultur im Grundgesetz“ attestieren.“