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Das erste Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist in Berlin auf großes Interesse gestoßen. Bis zum 30. November 2013 konnten sich in ganz Deutschland Gruppen und Gemeinschaften in ihrem Bundesland mit einer kulturellen Ausdrucksform für die Aufnahme bewerben. Die in Berlin eingegangenen zehn Bewerbungen werden nun in der Senatskulturverwaltung ausgewertet. Thematische Schwerpunkte der vorliegenden Bewerbungen sind traditionelle Handwerkstechniken, darstellenden Künste, wie Tanz und Gesang, sowie gesellschaftliche Bräuche, Feste und Rituale.

Bis Mitte April 2014 wird die Senatskulturverwaltung eine Vorauswahl treffen, welche zwei Vorschläge aus Berlin über die Kultusministerkonferenz an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet werden. Dieses Gremium trifft sich zur Evaluierung der Vorschläge aus den 16 Ländern sowie länderübergreifender Bewerbungen im September 2014. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in das bundesweite Verzeichnis präsentiert werden.

Deutschland ist seit dem 10. Juli dieses Jahres 153. Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO diese kulturellen Ausdrucksformen mit einem Übereinkommen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation.

Die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme kultureller Traditionen in Deutschland. Die Aufnahme ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Deutsche Nominierungen für internationale Listen des immateriellen Kulturerbes können erst nach Ende des deutschen Auswahlverfahrens frühestens im März 2015 bei der UNESCO eingereicht werden.

Weitere Informationen:
https://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten

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