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Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert hat. Damit setzt Deutschland innerhalb der UNESCO-Gemeinschaft ein deutliches Signal zum Schutz des immateriellen Kulturerbes und unterstreicht damit die Bedeutung der immateriellen Kulturerbetraditionen für Kunst und Kultur in Deutschland. Neben der Erstellung nationaler Listen zum immateriellen Kulturerbe ist die Bundesrepublik Deutschland nunmehr auch vorschlagsberechtigt für die internationalen Listen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes.

Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass aus den Reihen seiner Mitglieder mehrere Vorschläge in die erste Bewerbungsrunde für die nationale Liste zum immateriellen Kulturerbe eingebracht wurden.

Der Deutsche Kulturrat ...

- erwartet, dass dem mündlich weitergegeben immateriellen Kulturerbe nicht zuletzt durch die nationalen Listen immateriellen Kulturguts auch in der kulturpolitischen Debatte mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird,
- unterstreicht, dass für das immaterielle Kulturerbe die entsprechenden Ressourcen bereitgestellt werden müssen und sieht neben den öffentlichen Händen insbesondere die öffentlich-rechtlichen Kulturproduzenten in einer besonderen Verantwortung,
- erhofft sich aus dem Diskussionsprozess um das nationale immaterielle Kulturerbe in der Zusammenarbeit mit Staaten und Völkern, deren kulturelle Tradition stärker vom immateriellen als vom materiellen Kulturerbe geprägt ist, neue Impulse,
- appelliert an die Mitglieder der Expertenkommission, die jetzt darüber entscheiden werden, welches immaterielle Kulturgut in die nationalen Listen aufgenommen wird, auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Künsten, Folklore und Brauchtum zu achten,
- sieht kein Erfordernis, Kulinaria in die Listen des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Jetzt hat der Wettlauf um die Aufnahme von immateriellem Kulturerbe aus Deutschland in nationale Listen begonnen. Dutzende Anträge liegen den deutschen Bundesländern zur Vorentscheidung vor, die dann anschließend von einer von der Deutschen UNESCO-Kommission eingesetzten Expertenkommission bewertet werden. Was wir nicht brauchen, sind überbordende nationale Listen des immateriellen Kulturerbes, die es vermeintlich jedem Recht machen wollen. Nur wirklich gefährdetes oder national einzigartiges immaterielles Kulturerbe sollte auf diesen Listen stehen und Bund und Länder müssen erklären, wie sie dieses immaterielle Kulturerbe nachhaltig schützen und fördern wollen."

Quelle: Deutscher Kulturrat e.V.

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