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Ohne Zustimmung der Rechteinhaber hat Google seit 2004 Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken – darunter auch viele Bücher deutscher Autoren – gescannt und für "Google-Books" genutzt. In dem laufenden Rechtsverfahren hat die Bundesregierung jetzt dem zuständigen New Yorker Gericht einen sogenannten "amicus curiae brief", in dem sie ihre Bedenken mitteilt, übermitteln lassen.
Dort liegt ein Vergleichsvorschlag in dem Verfahren der Sammelklage von US-amerikanischen Autoren und Verlagen gegen Google wegen der Verletzung von Urheberrechten vor, der von dem Gericht gebilligt werden muss.

Dazu sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Ich begrüße es ausdrücklich, dass das BMJ dem US-Gericht die Stellungnahme mit den rechtlichen Bedenken der Bundesregierung übermittelt hat. Dies ist ein kulturpolitisch wichtiges Signal, mit dem dokumentiert wird, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, Entscheidungen hinzunehmen, die dem deutschen und europäischen Urheberrecht nach dem Motto ´Erst Fakten schaffen und dann fragen´ widersprechen. Denn der vorliegende Vergleich hat nicht nur Auswirkungen auf Autoren und Verlage in den USA, sondern auch in Deutschland und Europa." Staatsminister Bernd Neumann hatte als Erster aus dem politischen Bereich Bedenken gegen das Vorgehen von Google geäußert und eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung an das amerikanische Gericht vorgeschlagen. Bereits im Mai wurde dieses Thema auf seine Veranlassung im Kreise der europäischen Kultur- und Medienminister kritisch diskutiert.

Staatsminister Bernd Neumann hob weiter hervor, dass Bücher und sonstige Kulturgüter sowie wissenschaftliche Informationen Teil der kulturellen Identität einer Nation und damit genuin öffentliche Güter seien. "Deshalb ist es unverzichtbar, dass die Verfügungsmöglichkeit über solche digitalen Bestände auf nationaler und europäischer Ebene auch in öffentlicher Verantwortung wahrgenommen werden kann. Würde Google den digitalen Zugang im Wesentlichen allein eröffnen und verwalten, bestünde die Gefahr eines faktischen Informationsmonopols. Daher sehe ich es mit Genugtuung, dass der von Bund, Ländern und Kommunen vorbereitete Aufbau der "Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)" – die zugleich Deutschlands Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek "Europeana" bildet – auf gutem Wege ist. Schließlich bietet die DDB Autoren und Verlagen auch eine faire Alternative zu "google books", so der Staatsminister.

Zum Projekt DDB siehe www.kulturstaatsminister.de (>Medienpolitik >Deutsche Digitale Bibliothek).

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