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Deutscher Kulturrat und Deutscher Bühnenverein rufen zum Widerstand gegen die Einsparungen in Köln auf.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht in dem Vorschlag des Kölner Stadtkämmerers Dr. Norbert Walter-Borjans, 30% des Kulturetats der Stadt Köln einzusparen, ein verheerendes Signal für die Kulturfinanzierung in Deutschland. In Köln ist bereits jetzt zu sehen, was in den kommenden Monaten in vielen Kommunen an der Tagesordnung sein wird.

Die Kommunen haben drei Probleme gleichzeitig zu bewältigen:

* Erstens brechen die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise massiv ein. Gerade die Gewerbesteuer ist das Rückgrat der kommunalen Finanzen in vielen Städten und Gemeinden.
* Zweitens aufgrund der Wirtschaftskrise wurden von Bund und Länder in zuvor unbekanntem Ausmaß Schulden aufgenommen, die zurückgezahlt werden müssen. Das wirkt sich ab 2010 auch auf die Kommunen aus.
* Drittens die seit diesem Sommer im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse trägt dazu bei, dass in den nächsten Jahren der Schuldenabbau Vorrang hat, so dass zusätzliche Einsparungen in Milliardenhöhe bei den Kommunen, den Ländern und dem Bund erforderlich sein werden.

Besonders die Kulturausgaben werden von den Kämmerern bei Einsparungen in den Blick genommen, weil sie sogenannte freiwillige Aufgaben der Kommunen sind. Um die Kultur vor einem Kahlschlag zu schützen, müssen die öffentlichen Kulturausgaben zu einer Pflichtausgabe der Kommunen werden.

Kunst ist mehr als freiwillige Aufgabe sagt zum gleichen Thema auch der Deutsche Bühnenverein.
Der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, fordert die Kämmerer der Kommunen und die Kommunalaufsicht der Länder auf, endlich auf das Argument zu verzichten, Kunst und Kultur seien eine freiwillige Aufgabe.

Dieses Argument wird immer wieder herangezogen, um Einsparungen von kommunalen Kulturausgaben zu rechtfertigen. Gerade hat beispielsweise der Kämmerer der Stadt Köln mit dieser Begründung die Absicht geäußert, den Kulturetat um 30 Prozent zu kürzen, obwohl er in seinem Haushalt für das Jahr 2010 nur ein Defizit von ca. fünf Prozent erwartet.

„Das Argument der freiwilligen Aufgabe Kultur ist völlig unsinnig und entbehrt jeder Grundlage, es gehört dahin, wo es hergeholt wurde: In die Mottenkiste des Haushaltsrechts“, hebt Bolwin hervor. Die Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen etwa schreiben nicht vor, bei kommunalen Haushaltskürzungen mit den freiwilligen Aufgaben anzufangen. Selbst wenn der Haushalt einer Kommune nicht ausgeglichen und deshalb eine sogenannte Haushaltssicherung erforderlich ist, erwartet das hiesige Haushaltsrecht die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, die in den Kommunen bestehen. Das sind aber nicht nur die Pflichtaufgaben, die ihnen die Länder auferlegt haben, sondern selbstverständlich alle Verpflichtungen. Hierunter fallen auch solche, die Kommunen in der Verwirklichung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei den freiwilligen Aufgaben eingegangen sind. Gerade in Kunst und Kultur bestehen zahlreiche abgeschlossene Verträge, aber auch Vertrauenstatbestände, die gegenüber den Bürgern geschaffen wurden.

„Es kann nicht sein, dass die Kommunen ihr Selbstverwaltungsrecht einerseits – völlig zurecht – wie eine Monstranz vor sich hertragen, sich aber bei Haushaltsschwierigkeiten auf die Pflichtaufgaben zurückziehen wollen, die ihnen die Länder auferlegt haben“, erläutert Bolwin weiter. Darüber hinaus ist die allgemeine Daseinsvorsorge vorrangige Aufgabe der Kommunen. Zu dieser Daseinsvorsorge gehören selbstverständlich auch die Kultureinrichtungen. Nicht zuletzt dafür zahlt der Bürger seine Steuern in der Erwartung, dass die Kommune es ihm ermöglicht, in seiner Stadt sein Leben zu gestalten.

Der Deutsche Bühnenverein ist der Bundesverband der Theater und Orchester.

Quellen: www.kulturrat.de und www.buehnenverein.de

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