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Mittwoch, der 14. Juli 2010, könnte von der Film- und Fernsehbranche in Deutschland als Chance begriffen werden. Produzentenallianz, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Bundesverband Filmschnitt Editoren (BFS), die Bundesvereinigung Filmton (bvft) und der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) trafen sich zu Auftaktgesprächen mit dem Ziel, die künftige Vergütungssituation der beschäftigten Urheber und ausübenden Künstler zu verhandeln und zu verbessern.

Im Gegensatz zur Film- und Fernsehbranche im Ausland gibt es hierzulande bisher keine tariflichen Gagenregeln für Film- und Fernsehschauspieler. Die Budgets für fiktionale Film- und Fernsehproduktionen schrumpfen. Die Produzenten, Schauspieler und die Kollegen vom Team geraten gleichermaßen unter Druck und die Qualität der Filme und Serien leidet.

„Es besteht nun die Möglichkeit, einerseits die traditionelle starre Honorierung von Schauspielern nach Anzahl der Drehtage zu lockern und andererseits die für die ganze Branche beschämenden Dumpinggagen zu unterbinden“, kommentiert Heinrich Schafmeister, Schauspieler und Vorstandsmitglied des BFFS. Der BFFS, der die meisten Film- und Fernsehschauspieler in Deutschland repräsentiert, hat gemeinsam mit ver.di das Ziel, mit der Produzentenallianz faire und flexible Gagenmodelle für Schauspieler zu finden. Darüber hinaus sollen endlich angemessene Erlösbeteiligungen für alle kreativen Mitarbeiter in Filmwerken geregelt werden.

Neben Verfahrensfragen wurden im Treffen in München erste inhaltliche Vorstellungen geäußert. Als Fortsetzungstermin wurde der 27. September in Berlin festgesetzt.

„Der Schritt an den Verhandlungstisch mit den Produzenten ist für den BFFS ein wichtiger Meilenstein“, so Schafmeister. „Wir müssen endlich zu klaren Spielregeln für die Vergütung von Schauspielern gelangen und dem kontinuierlichen Gagenverfall wirksame Modelle und Regeln entgegensetzen, die für alle beteiligten Seiten akzeptabel sind. Dass in diese Verhandlungen mit dem BFFS die betroffenen Schauspieler erstmals selbst eingebunden sind, ist historisch.“

ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel kommentierte: „Ziel der Tarifverhandlungen ist es, für eine angemessene und am Wert der Arbeit von kreativen Filmschaffenden orientierte Vergütung zu sorgen.“

Bei einer Einigung würden die urheberrechtlichen Tarifregelungen für als Arbeitnehmer angestellte Urheber an Filmwerken gelten – und damit unter anderem für Kameraleute, Film- und Soundeditoren, Szenen- und Kostümbildner und Regisseure sowie für leistungsschutzberechtigte Künstler, also Schauspieler. Trotz der steigenden Bedeutung einer jahrelangen und sehr vielfältigen Auswertung von Kino- und Fernsehfilmen gibt es bisher keine nach dem Urheberrechtsgesetz vorgesehene Branchenregelung für Filmproduktionen.