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Die GEMA hat heute wegen Verdachts auf einen Betrugsfall mit potentiell großen Ausmaßen zu Lasten der GEMA eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, hat heute Vormittag im Rahmen einer Online-Pressekonferenz die Fakten dargelegt: "Den konkreten Hinweis auf den möglichen Betrugsfall haben wir Anfang Mai erhalten und nun nach unverzüglich eingeleiteten internen Prüfungen sowie Hinzuziehung juristischer Experten die Konsequenzen gezogen und Strafanzeige eingereicht. Die GEMA wird die Ermittlungen mit allen zur Verfügung stehenden Kräften unterstützen, um den Fall schnell und lückenlos aufzuklären."

Der mögliche Betrugsfall, in den vermutlich auch zwei Mitarbeiter der Generaldirektion der GEMA in Berlin verwickelt sind, entstand durch mutmaßlich falsche Programmangaben für Veranstaltungen von Live-Musik-Aufführungen, die der GEMA als Grundlage für die Berechnung der Tantiemen zu Gunsten der berechtigten Autoren und Verleger eingereicht wurden. Vermutlich hat ein Mitarbeiter, gemeinsam mit einem weiteren Mitarbeiter Kontrollfeststellungen manipuliert, um unberechtigte Auszahlungen an bestimmte Mitglieder (Urheber und Verleger) herbeizuführen. An die nun unter Verdacht stehenden Mitglieder wurden in den vergangenen Jahren Beträge in einer beträchtlichen, doch noch nicht abschließend geklärten Größenordnung ausgeschüttet, so dass hier eine Schädigung der GEMA und damit der von ihr vertretenen Mitglieder zu befürchten ist. Vor dem geschilderten Hintergrund wurde nach ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats eine außerordentliche fristlose Kündigung gegen die beiden betroffenen Mitarbeiter ausgesprochen.

Dr. Heker über das weitere Vorgehen: "Für die GEMA ist es besonders wichtig, den Fall lückenlos aufzuklären. Wir legen großen Wert auf Transparenz und eine offene Kommunikation - soweit das bei laufenden Ermittlungen möglich ist. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir davon ausgehen, dass es sich um einen beispiellosen Einzelfall, der keineswegs Rückschlüsse auf das gesamte System der GEMA zulässt, handelt."

Quelle: GEMA