News-Port
Der von Hochtief eingereichte Terminplan entspricht nicht den vertraglichen Verpflichtungen.
Hochtief enthält der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin den vertraglich geschuldeten Terminplan vor. Schon eine erste Prüfung des am vergangenen Freitag überstellten Papierausdrucks durch die ReGe Hamburg lässt erkennen: Die eingereichte Unterlage erfüllt keines der vertraglich vereinbarten Kriterien. Die Stadt wird daher die Klage beim Hamburger Landgericht aufrecht erhalten.

Senatorin für Kultur, Sport und Medien, Prof. Dr. Karin von Welck. „ Es ist äußerst bedauerlich, dass Hochtief der Stadt den vertraglich geschuldeten Terminplan weiterhin vorenthält. Das bestätigt erneut unsere Entscheidung, Hochtief auf Herausgabe eines Detailterminplans zu verklagen. Wir werden diese Klage aufrecht erhalten. Denn wir benötigen Planungssicherheit.“
Seit Februar befindet sich die ReGe in Verhandlungen mit dem Generalunternehmer Hochtief. Hintergrund ist eine von Hochtief im Januar bekannt gegebene Verzögerung bei der Fertigstellung der Elbphilharmonie um ein Jahr. Seither fordert die Stadt Hamburg von Hochtief einen fortgeschriebenen Terminplan, der eine Aufklärung der terminlichen Störungen ermöglichen und zudem die vermeintlichen Ansprüche von Hochtief an die Stadt mit Fakten hinterlegen soll. Nach Verstreichen der letzten Frist reichte die ReGe am 7. April 2010 beim Landgericht Hamburg Klage auf Vorlage eines fortgeschriebenen Terminplans ein.

Der von Hochtief am 16. April 2010 vorgelegte Papierausdruck umfasst weder sämtliche wesentlichen Bautätigkeiten, noch sind Planungsvorlaufzeiten erkennbar. Besonders zu bemängeln ist, dass der Ausbau des Großen Konzertsaals nur als ein einziger Vorgang ausgewiesen ist. Damit ist dieser besonders sensible Bereich nicht im Detail überprüfbar. Zugleich erkennt Hochtief seine vertraglichen Verpflichtungen, einen detaillierten Terminplan zu liefern, nicht an.

„Bislang konnte Hochtief in den Verhandlungen für keinen einzigen terminlichen Störungssachverhalt die Stadt als Verursacher nachweisen. Der nunmehr vorgelegte Terminplan führt die angeblichen Planungsbehinderungen ebenfalls nicht aus. Eine abschließende Überprüfung der von Hochtief behaupteten Verzögerung um exakt ein Jahr ist auf dieser Basis noch immer nicht möglich“, erklärt ReGe-Geschäftsführer Heribert Leutner. „Besonders schwer wiegt, dass Hochtief seine vertragliche Pflicht nicht anerkennt, der Stadt einen Detailterminplan zu liefern. Durch die unzureichende Detaillierungstiefe des vorgelegten Plans sind wir in der Erfüllung unserer Bauherrenaufgabe weiterhin eingeschränkt. Trotzdem werden wir in den nächsten Wochen die uns gelieferten Daten genau analysieren.“

Quelle: Behörde für Kultur, Sport und Medien

Kommentar verfassen
(Ich bin damit einverstanden, dass mein Beitrag veröffentlicht wird. Mein Name und Text werden mit Datum/Uhrzeit für jeden lesbar. Mehr Infos: Datenschutz)

Kommentare powered by CComment


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.