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Sieben Kulturformen, darunter das handwerkliche Bierbrauen und die deutsche Friedhofskultur, sowie zwei Gute Praxisbeispiele zählen seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission heute bestätigt.


Außerdem wurde die Nominierung des modernen und zeitgenössischen Tanzes sowie die Beteiligung Deutschlands an den multinationalen Nominierungen der Flößerei und der manuellen Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit bestätigt. Voraussetzung für die Aufnahme in die internationalen UNESCO-Listen ist, dass die Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet sind. Für den modernen und zeitgenössischen Tanz sowie die Flößerei ist dies seit 2014, für die Hohl- und Flachglasfertigung seit 2015 der Fall.

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, betonte: „Kulturerbe ist innovativ und kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch deren lebendige Weiterentwicklung.“

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte: „Die diesjährigen Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind eindrucksvoller Beleg für den kulturellen Facettenreichtum in unserem Land. Es ist ein schöner Erfolg, dass gleich drei Kulturformen, darunter der zeitgenössische Tanz, als deutsche Beiträge für die weltweite UNESCO-Liste nominiert wurden. Bereits über 100 Kulturformen sind nunmehr im Bundesweiten Verzeichnis aufgelistet. Das immer größer werdende Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Wert des Immateriellen Kulturerbes begrüße ich sehr. Es zeigt, wie wichtig und lebendig die Traditionen und Bräuche in Deutschland in all ihren regionalen Ausprägungen sind.“

Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Maria Böhmer, sagte mit Blick auf die Neuaufnahmen: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind gelebtes Kulturerbe. Wenn Menschen ihr Wissen und Können weitergeben, ist das ein wertvoller Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben, zur kulturellen Identität und zu nachhaltiger Entwicklung. Kultur ist lokal und grenzüberschreitend zugleich – das zeigen die multinationalen Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.“

Die neun Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:
 

Sieben lebendige Kulturformen:

·         Süddeutsche Wander- und Hüteschäferei
·         Handwerkliches Bierbrauen
·         Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald und angrenzenden Regionen
·         Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland
·         Brauch des Martensmanns
·         Grasedanz im Harz
·         Friedhofskultur in Deutschland


Zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele):

·         Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern
·         Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas
 

 

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission