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Vier Gremien, 16 Einreichtermine und knapp 16 Millionen Euro Jahresbudget: Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert ihre Förderbereiche zum 01.04.2020 neu. Hinzu kommt die Förderung von Serien und innovativen Formaten. Zudem wird das nachhaltige Produzieren Pflicht und eine Checkliste soll für das Thema Diversität sensibilisieren.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg:"Dank hervorragender Talente und einem guten und kreativen Umfeld vor Ort konnte der Film im Norden in den letzten Jahren viele Erfolge feiern. Diese guten Rahmenbedingungen bauen wir nun im Austausch mit der Branche bedarfsgerecht weiter aus. Die Anpassung der Richtlinien der Filmförderung ist ein wichtiges Signal für die Zukunft des Films im Norden und wird mit der Berücksichtigung von Fragen der Diversität und Nachhaltigkeit in den Entscheidungsprozessen auch der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Um den Filmstandort langfristig zu stärken, erweitern wir das Förderspektrum unter anderem um Serienförderung und die Entwicklung innovativer Formate. Mit der Warner-Kooperation rückt die FFHSH zudem die Nachwuchsförderung in den Fokus."

Karin Prien, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: "Ich freue mich über die anstehende, noch engere Zusammenarbeit der Filmbranche im Norden. Mit dieser Neuausrichtung profiliert sich die gemeinsame Filmförderung als innovatives Förderinstrument. Es ist gut, dass die FFHSH offen für neue Formate und Entwicklungen ist und klar strukturiert, was die Gremienausrichtung anbelangt. Dazu gehört auch die Vermeidung von Doppelstrukturen. Das ist gut und hilfreich für die Filmszene und stärkt die Kunst im Norden."

Helge Albers, Geschäftsführer der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein: "Wir wollen die Filmförderung vorwärts denken. Mit den Neuerungen werden wir künftig schneller, smarter und nachhaltiger agieren können. Auch unsere beiden Standorte Hamburg und Schleswig-Holstein wachsen enger zusammen: Zum ersten Mal gibt es eine gemeinsame Richtlinie für beide Standorte. Der Grüne Drehpass – seit 2012 im Amt – erhält zudem eine Frischzellenkur: Mit der Weiterentwicklung zum Grünen Filmpass setzen wir neue, verbindliche Maßstäbe für die nachhaltige Filmproduktion. Und mit der 'Diversity Checklist' wollen wir für mehr Vielfalt im Filmgeschäft sorgen – vor und hinter der Kamera."

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein - Die Neuerungen im Überblick


Nachhaltig und divers
Der Grüne Drehpass wird zum Grünen Filmpass: Mit der Weiterentwicklung soll künftig nicht nur das Drehen, sondern die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt werden – von der Entwicklung bis zum Verleih. Die Produktionen tragen somit dazu bei, Produktionsabläufe ökologischer zu gestalten und den CO2-Abdruck zu verringern. Für Produktionen, die majoritär deutsch finanziert sind und in Deutschland gedreht werden, wird der Grüne Filmpass verpflichtend.
 
Bei der Beurteilung von Förderprojekten wird die FFHSH in Zukunft vor und hinter der Kamera noch mehr auf Diversität achten. Dafür wird ab April eine Diversity-Checkliste als Antragsvoraussetzung eingeführt.

Serienförderung
Ab April ist es möglich, Serienförderung zu beantragen. Hierfür stehen für das Jahr 2020 zusätzlich zwei Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf der Entwicklung von High-End Serien liegen, die fest in Hamburg und Schleswig-Holstein verankert sind.

Förderung innovativer Formate
Von VR-Experiences über Webserien bis zum 360-Grad-Film können künftig auch innovative Formate durch die FFHSH gefördert werden. Für den neuen Förderbereich wird ein neues Gremium ins Leben gerufen, das aus ausgewiesenen Expert*innen für innovative audiovisuelle Formate besteht.

Neue Gremienaufteilung
Das neue Gremium 1 fördert für Filme und Serien mit Produktionskosten über 3,5 Mio Euro und Kinodokumentarfilme mit Herstellungskosten über 1,5 Mio Euro. Das Gremium 2 gilt analog dazu für Filme und Serien unter 3,5 Mio Euro Produktionskosten und Kinodokumentarfilme mit Herstellungskosten unter 1,5 Mio Euro. Anträge für die Förderung von Kurzfilmen und innovativer audiovisueller Inhalte werden ab sofort im Gremium 3 in Kiel gestellt.

Eine zusätzliche Million wird von der in Hamburg ansässigen Warner Bros. für Drehbuch- und Produktionsförderung im Gremium 4 zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Projekte mit einer besonderen inhaltlichen und kulturwirtschaftlichen Bedeutung für die Region. Mindestens 25 Prozent der Summe werden zudem an Nachwuchsprojekte vergeben, um die Talententwicklung am Standort zu stärken.

Kiel wird Innovationsstandort
Die Antragsstellung für Kurzfilme und innovative audiovisuelle Formate aus Hamburg und Schleswig-Holstein wird ab April bei der Filmwerkstatt in Kiel betreut. Für abendfüllende Filme findet die komplette Antragsstellung und Abwicklung in Hamburg statt. Auch im Bereich Weiterbildung wird die Filmwerkstatt mit Workshops, Panels und Vorträgen einen Schwerpunkt setzen.

Anträge einreichen – öfter und schneller
Künftig können sich Filmschaffende insgesamt 16 Mal pro Jahr um eine Förderung bewerben – jedes der vier Gremien hat vier Einreichtermine. Schlankere und einfachere Formulare machen zudem eine schnellere Antragsstellung möglich. Für Rückfragen können die Gremien künftig per Video-Konferenz während der Sitzung Kontakt zu den Antragstellenden aufnehmen.

Mehr Geld für Entwicklung und Herausbringung
Um den Produzent*innen mehr Raum zur Entwicklung ihrer Stoffe zu geben, wird die FFHSH mindestens zehn Prozent ihres Budgets für den Bereich "Entwicklung" bereitstellen und das Spektrum der anerkennungsfähigen Kosten erweitern. Die gleiche Summe wird für die Herausbringung der geförderten Filme reserviert.

Informationsveranstaltungen
Beim "Meet & Mingle – Let's fund things forward" wird FFHSH-Geschäftsführer Helge Albers im Gespräch mit Moderatorin Maike Mia Höhne die neuen Richtlinien der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein präsentieren.

Quelle: Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH