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Die Behörde für Kultur und Medien vergibt zwei Residenzstipendien an ausländische Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst. Ab sofort können Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine ausländische Künstlerinnen und Künstler für einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus vorschlagen. Bewerbungsfrist ist der 9. Dezember 2019.
 
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Residenzprogramm im Achterhaus ist für den internationalen Austausch der Kulturstadt Hamburg ein wichtiger Motor. Von diesem Stipendium profitieren sowohl die geförderten internationalen Künstler und Künstlerinnen als auch die Hamburger Kunstszene. Der Erfolg der letzten Jahre, die große Nachfrage und die gewachsenen Verbindungen in alle Welt zeigen, wie wichtig ein lebhafter internationaler Austausch ist. So entstehen neue Perspektiven, interessante Kooperationen und spannende Impulse für die ganze Stadt. Das Achterhaus bietet als Ateliergemeinschaft mit seinen vielen Künstlern und Künstlerinnen den idealen Nährboden für inspirierende Projekte auf die wir wieder gespannt sein dürfen.“
 
Im Rahmen des Residenzprogrammes stellt die Behörde für Kultur und Medien zwei ausländischen Künstlerinnen oder Künstlern vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für jeweils drei Monate zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.
 
Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das die Künstlerinnen und Künstler in ihrer Bewerbung darstellen. Die vorschlagenden Institutionen sollen die  Gaststipendiaten während des Aufenthaltes in Hamburg betreuen und ihnen Präsentations- oder Ausstellungsmöglichkeiten vermitteln. Direktbewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind nicht möglich.
 
Die Ateliergemeinschaft Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende anzieht. In der selbstverwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 33 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. Die Residenzwohnung wird im laufenden Jahr jeweils sechs Monate von der Behörde für Kultur und Medien und dem Achterhaus vergeben.
 
Weitere Informationen zur Ausschreibung und eine Kontaktadresse finden Sie unter https://www.hamburg.de/bkm/stipendien/4340918/achterhaus-residency/

Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg

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