Cinemas as Innovation Hubs
Mit dieser so genannten "Vobereitenden Maßnahme" soll das "Kino als Ort für neue Erfahrungen" getestet werden, die ganz auf die Bedürfnisse eines regionalen Publikums zugeschnitten sind. Gefragt sind unter anderem grenzübergreifende Kooperationsprojekte zwischen Kinobetreibern und Kulturinstitutionen wie z.B. Museen, Bibliotheken oder Kunstgalerien. Auch Aktivitäten zur Erschließung neuer Publikumsschichten oder zur Filmbildung sind denkbar. Die vollständige Auflistung möglicher Projekte finden Sie im Aufruf.Antragsberechtigt sind Konsortien mit mindestens drei Mitgliedern aus mindestens zwei Ländern der EU, eins dieser Mitglieder muss ein Kino sein. In Ausnahmefällen können auch einzelne Organisationen beantragen. Die Aktionen müssen zwischen 1.1. und 1.4.2020 starten und dauern maximal 18 Monate.
Einreichschluss ist der 25. September. Den vollständigen Aufruf sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Digital Single Market.
Quelle: Creative Europe Desk Hamburg
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