Aufnahmekriterien
Entscheidend für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist, dass Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln. Das mit ihnen verbundene Wissen und Können muss über längere Zeit weitergegeben werden und sich immer wieder neu entwickeln können. Die Mitwirkung an der Kulturform soll grundsätzlich allen offen stehen. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Besonders willkommen sind Vorschläge, die die Vielfalt heutiger Stadtgesellschaften abbilden. Bewerbungen müssen die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllen.
Bewerbungsverfahren
Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Trägerschaft bis zum 30. Oktober über ein online verfügbares Formular zu beschreiben. Bewerbungen werden elektronisch in dem Bundesland eingereicht, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben. An dem sich anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über neue Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2021 entschieden.
Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen Menschen in Deutschland prägen. Gewürdigt werden kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Wissen. Über Neuaufnahmen wird alle zwei Jahre in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission
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