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Das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Damit schafft es die Grundlage für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht. Für die Verlage in Deutschland entscheidend: Die Reform ermöglicht es, dass Verlage künftig wieder an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden können.

„Das Europäische Parlament bekennt sich mit seiner heutigen Entscheidung zu einer starken und vielfältigen Kreativwirtschaft. Es macht den Weg frei für ein faires, modernes und zukunftsfähiges Urheberrecht. Die heute beschlossene Reform stärkt Urheber und Verlage, befreit Nutzer von der Haftung und zwingt Onlineplattformen in eine angemessene Verantwortung. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Europaabgeordneten, stellvertretend bei Axel Voss und Helga Trüpel, die dafür gekämpft haben, dass die geistige Leistung der Kreativen respektiert wird“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Für die Verlage in Deutschland ist Artikel 16 (in der früheren Fassung Artikel 12) der Richtlinie von größter Bedeutung: „Durch die über Jahre ausbleibenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sind gerade viele kleine und unabhängige Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefährdet worden. Mit der Richtlinie und der kommenden Umsetzung in deutsches Recht können Buchverlage weiterhin investieren und die Vielfalt und Qualität des deutschen Buchmarkts sicherstellen. Nun ist es an der Bundesregierung, die verabschiedete Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln und damit zu einer rechtssicheren und praktikablen Lösung in Deutschland zurückzukehren. Damit zeichnet sich ein Ende der seit mehr als drei Jahren andauernden Hängepartie um die Zukunft der gemeinsam von Autoren und Verlagen gegründeten VG Wort an“, sagt Skipis.

Bei der Frage der Verlegerbeteiligung geht es darum, ob Verlage eine Vergütung erhalten können, wenn ihre Werke privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Dies war seit Ende der 1950er Jahre gelebte Praxis. 2015 hatte der Europäische Gerichtshof – und in der Folge 2016 auch der Bundesgerichtshof – den Verlagen ihre Ansprüche jedoch aberkannt.  In den vergangenen Jahren hatten sich Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag mehrfach für die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung ausgesprochen, dabei aber zunächst auf den europäischen Gesetzgeber gesetzt.
Die Bundesregierung hat nun bis zu zwei Jahre Zeit, die Richtlinie der EU umzusetzen.

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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