News-Port
Im August 2018 hatten sich auf Einladung der Stadt zwei Expertinnen von ICOMOS International in Hamburg über die Planungen am Klosterwall informiert. Im Anschluss an diese Beratungsmission hat ICOMOS International dem Welterbezentrum der UNESCO den Entwurf eines Berichts vorgelegt. In Kenntnis dieses Entwurfs und auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen hat das Welterbezentrum nun mitgeteilt, dass das Welterbekomitee im Sommer 2019 nicht mit den Planungen befasst wird. Das bedeutet, dass der Abriss des City-Hofes aus der Sicht des Welterbezentrums der UNESCO nicht den Welterbestatus der Speicherstadt und des Kontorhausviertels gefährdet. Dies hat das Auswärtige Amt heute der Stadt mitgeteilt. Damit kann die Entwicklung des Quartiers am Klosterwall jetzt fortgesetzt werden.
 
In der Mitteilung des Auswärtigen Amtes heißt es: „Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in Kenntnis des Entwurfs des Berichts zur Beratungsmission, der anerkennt, dass der City-Hof nicht zum OUV [Outstanding Universal Value / außergewöhnlicher universeller Wert] der Welterbestätte beiträgt, das Welterbezentrum der Auffassung ist, dass die Planungen keine negativen Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte selbst haben.“
 
Dr. Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien: „Es ist gut, dass wir nun die Gewissheit haben, dass auch das Welterbezentrum der UNESCO durch die Planungen am Klosterwall keine negativen Auswirkungen auf das Welterbe sieht.“
 
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: „Mit der Entscheidung des Welterbezentrums können wir nun zügig die Entwicklung an dieser sensiblen Stelle der Innenstadt fortsetzen.“
 
Bereits vor der Eintragung von Speicherstadt und Kontorhausviertel in die Welterbeliste hat die Stadt Hamburg in den Nominierungsunterlagen und im Managementplan die Planungen am Klosterwall gegenüber UNESCO und damit auch ICOMOS International transparent dargelegt. Auch im Evaluierungsverfahren und der weiteren Kommunikation der Stadt mit UNESCO/ICOMOS International im Vorfeld der Eintragung wurde derzeit die mögliche Veränderung des innerhalb der Pufferzone gelegenen City-Hof-Areals angesprochen. Auch dass diese im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung dieses Bereichs eventuell mit Neubauten verbunden sein könnten. Bereits zum Zeitpunkt der Eintragung in die Welterbeliste waren also die anstehenden Planungen bekannt. Seit 2015, dem Jahr der Eintragung in die Welterbeliste, gibt es hierzu zudem einen intensiven Austausch mit der UNESCO/ICOMOS International.
 
Im März 2018 hatte die Stadt der UNESCO / ICOMOS International eine Beratungsmission angeboten, um Rückfragen zu den Plänen am Klosterwall vor Ort zu klären. Im April 2018 hat ICOMOS zunächst schriftliche Fragen gestellt, die die Stadt im Juni 2018 schriftlich beantwortet hat. Zudem hat die Stadt ICOMOS erneut zu einer Beratungsmission eingeladen. Die Zusage zu einer solchen Beratungsmission erreichte die Behörde für Kultur und Medien am 13. Juli 2018. In der Folge wurde für den 30. August 2018 zu der Beratungsmission eingeladen.
 
Da der City-Hof nicht Teil des Welterbes ist, ging es bei der „Advisory Mission“ nicht um die Frage, ob der City-Hof als Denkmal abgerissen werden darf oder nicht, sondern um die Frage, ob die Planungen Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert des Welterbes haben. Daher wurde unter anderem auch schon konkret das geplante Neubauprojekt in Bezug auf das Welterbe vorgestellt. In Absprache mit UNESCO/ICOMOS International wurden zudem für die Anhörung am 30 August, anders als bei vergleichbaren Missionen üblich, auch Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich bei der UNESCO und dem Auswärtigen Amt zu dem Thema gemeldet haben, sowie weitere unmittelbar betroffene Akteure eingeladen. Damit wurde der intensiven Debatte der letzten Jahre Rechnung getragen.
 
Die übersetzten Stellungnahmen der Vertreter der Zivilgesellschaft und der Fachbehörden wurden am 21. September 2018 ICOMOS übermittelt. In der Folge wurden auf Arbeitsebene im ständigen Austausch weitere Fragen beantwortet. Das UNESCO Welterbezentrum hat in der Folgezeit einen von ICOMOS verfassten Entwurf eines Berichts zur Beratungsmission zum Faktencheck und zur Kommentierung übersandt. Dieser Kommentarbitte ist vermittelt über das Auswärtige Amt nachgekommen worden. Am 6. November fand in Paris ein Gespräch zwischen dem UNESCO Welterbezentrum und dem Auswärtigen Amt im Beisein des Hamburger Welterbekoordinators statt, um die weiteren Verfahrensschritte zu klären.
 
Am 27. November 2018 hat das UNESCO Welterbezentrum in Kenntnis der zentralen Aussagen eines Entwurfs des Berichtes von ICOMOS International dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, dass eine Beschäftigung des Welterbekomitees im Rahmen der Berichterstattung zur Erhaltung der Welterbestätten nicht notwendig sein wird.
 
Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg