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Neue Finanz- und Führungsstruktur bei Hamburger Museumsstiftungen – Fonds für Sonderausstellungen geplant.
Zur Fortsetzung des 2007 gestarteten Museumsentwicklungsplans hat der Senat heute weitere Maßnahmen beschlossen, um durch strukturelle Veränderungen bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne und der Führungsstruktur bei den Hamburger Museumsstiftungen dauerhaft eine finanzielle Stabilität zu erreichen. Grundlage der Drucksache bilden die Empfehlungen der 2009 von der Expertenkommission vorgelegten Zwischenbilanz zur Entwicklung der Museumsstiftungen.

Die wirtschaftliche Analyse der Experten ergibt, dass die Summe der Zuschüsse und der regulären Erträge für den Grundbetrieb der einzelnen Häuser im Prinzip ausreicht, die Mittel für Sondermaßnahmen aber eingeworben werden sollten. Daher soll in den Wirtschaftsplänen in Zukunft zwischen Museumsbetrieb und Sondermaßnahmen unterschieden werden. Für die Finanzierung von Sonderausstellungen wird der Senat bei der Bürgerschaft zum Haushalt 2011/2012 die Einrichtung eines zentralen Fonds in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr beantragen. Über die Vergabe der Mittel soll eine Jury entscheiden. Um die Museen dabei zu unterstützen, in den Jahren 2010 bis 2012 ausgeglichene Jahresergebnisse erzielen, wird den Stiftungen eine zinslose Liquiditätshilfe für die bis Ende 2009 aufgelaufenen Fehlbeträge gewährt. Bei erfolgreicher Konsolidierung stellt der Senat für 2013/2014 eine weitere Entschuldung in Aussicht. Der Zuschuss für die Kunsthalle soll im Jahr 2010 einmalig um 1,9 Mio. Euro erhöht werden, um die Stiftung von den finanziellen Problemen durch die Rückabwicklung der Versicherungssumme für das gestohlene und wieder aufgetauchte Gemälde „Nebelschwaden“ von Caspar David Friedrich zu entlasten.

Für eine konsequente Umsetzung der neuen Finanzstrukturen wird das Controlling innerhalb der Stiftungen und der Behörde für Kultur, Sport und Medien (BKSM) optimiert und klare Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Stiftungsräten und Vorständen sowie zwischen der BKSM und den Stiftungen vereinbart. Um die Verantwortlichkeiten eindeutig und verbindlich festzulegen, werden die Stiftungsräte und Vorstände neu organisiert, sowie Kuratorien als Beratungsgremien installiert. Um im Vorstand museumsfachliche wie wirtschaftliche Kompetenzen zu gewährleisten, kann er jeweils aus bis zu zwei Personen bestehen. Bei der Stiftung Historische Museen sollen die vier Direktoren der jeweiligen Museen nicht mehr im Vorstand vertreten sein, sondern ein Generaldirektor als Mitglied des Vorstands bestellt werden. Auch hier kann der Vorstand aus bis zu zwei Personen bestehen. Um die Arbeit der Vorstände noch effektiver begleiten zu können, werden die Stiftungsräte um die Hälfte der Mitglieder verkleinert. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird darin durch die Behörde für Kultur, Sport und Medien und die Finanzbehörde mehrheitlich vertreten sein. Weitere Mitglieder sind jeweils ein externer Sachverständiger, ein Vertreter der Freundeskreise, ein Personalratsmitglied der jeweiligen Stiftung und, bei der Stiftung Historische Museen, der Landrat des Landkreises Harburg. Darüber hinaus soll die Beratung durch Vertreter der Freundeskreise und andere Persönlichkeiten weiter ausgebaut werden – durch Kuratorien, die vor allem bei Sonderausstellungen, Veranstaltungen und der Neugestaltung von Dauerausstellungen mit entscheiden. Die Stiftungsausschüsse der vier stadt- und kulturgeschichtlichen Museen gehen in ein gemeinsames Kuratorium bei der Stiftung Historische Museen über.

Die erfolgreich begonnene digitale Grundinventarisierung für die Sammlungsbestände aller vier Museumsstiftungen soll mit hoher Priorität weiter verfolgt und in den nächsten fünf Jahren abgeschlossen werden. Um die Erfassung der Sammlungsbestände der Stiftung Historische Museen noch in diesem Jahr fortzusetzen, werden für 2010 bei der Bürgerschaft Mittel in Höhe von 500.000 Euro beantragt. Die für das Gesamtprojekt benötigten investiven Mittel sollen für den Haushalt 2011/12 angemeldet werden. Außerdem wird die Errichtung eines zentralen Kulturspeichers mit Priorität weiterverfolgt. Auf Grundlage der 2007 vorgelegten Machbarkeitsstudie und darauf folgenden Erhebungen wird die BKSM mögliche Immobilien identifizieren und unter Einbeziehung von Architekten und Planungsbüros die Investitions- und Betriebskosten für einen zentralen Kulturspeicher prüfen. Der Ausbau des Hafenmuseums und die Neugestaltung der Dauerausstellungen der Museen sollen nach erfolgreicher Konsolidierung und Abschluss der Planungen für den zentralen Kulturspeicher weiter verfolgt werden. Die konzeptionellen Grundlagen dafür werden bereits jetzt geschaffen, zum Beispiel durch die Entwicklung eines Masterplans zum Ausbau des Hafenmuseums durch das Studio Andreas Heller, der im Herbst 2010 vorliegen soll.

Mehr zum Museumsentwicklungsplan finden Sie unter www.hamburg.de

Quelle: Behörde für Kultur, Sport und Medien