Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die digitalen Medien bieten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen nie da gewesene Möglichkeiten zur Verbreitung ihrer Werke. Gleichzeitig entstehen erhebliche Herausforderungen in Hinblick auf die Vergütung der kreativen Leistungen. Mit der geplanten EU-Richtlinie würde das Recht am geistigen Eigentum gestärkt und der Value Gap geschlossen. Deshalb appelliert der Deutsche Musikrat an die Abgeordneten des Europaparlaments, dem Entwurf zuzustimmen und damit dafür zu sorgen, dass Plattformen die Kreativen an den erwirtschafteten Erlösen bei der Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte angemessen beteiligen.“
EU-Richtlinie Urheberrecht
Der morgigen Abstimmung des Europaparlaments gingen mehrjährige Verhandlungen der beteiligten Akteure voraus. Am 20. Juni hatte der Rechtsausschuss im Europaparlament für die Richtlinie des Europäischen Urheberrechts abgestimmt. Der aktuelle Entwurf sieht vor, die Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen weit mehr als bisher in die Verantwortung dafür zu nehmen, dass Urheberinnen, Urheber und Kreative bei der Nutzung und Verwertung ihrer Werke nicht leer ausgehen. So sollen Online-Anbieter künftig bereits während des Hochladens von Inhalten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Damit könnte die illegale Nutzung kreativer Werke wirksam eingedämmt werden.Quelle: Deutscher Musikrat
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