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„Der deutsche Buchmarkt, der zweitgrößte weltweit, ist ein Vorbild für Qualität und Vielfalt. Genau das ist auch das Verdienst der Buchpreisbindung. Denn sie fördert nicht nur ein filigranes Netz an Buchhandlungen, die das Kulturgut Buch für eine breite Öffentlichkeit zugänglich machen und gleichzeitig wichtige Kulturstationen vor Ort sind; die Preisbindung garantiert auch ein breites und vielfältiges Buchangebot. Insgesamt bewahrt und fördert die Buchpreisbindung das Kulturgut Buch, ohne den Wettbewerb unangemessen zu beschränken, weder für inländische noch für ausländische Händler. Dies haben wir gegenüber der Monopolkommission bereits ausführlich dargelegt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

„Das Gutachten der Monopolkommission beruht auf einer sehr dürftigen Datenlage. Es wertet wissenschaftliche Studien aus, die zum Großteil veraltet sind, und verzichtet gänzlich auf eigene Erhebungen aktueller Marktdaten. Letztlich wiederholt die Monopolkommission bekannte neoliberale Positionen aus dem Gutachten, welches sie schon im Jahr 2000 zur Buchpreisbindung erstellt hat. Wenig überzeugend ist die Deutung der Auswirkungen der Abschaffung der Buchpreisbindung in der Schweiz. Hier übersieht die Kommission, dass die relativ stabile Lage deutschschweizerischer Verlage darauf zurückzuführen ist, dass diese über 80 Prozent ihrer Umsätze im Preisbindungsland Deutschland erwirtschaften. Hingegen ist die Zahl der Buchhandlungen in der deutschsprachigen Schweiz nach der Abschaffung der Buchpreisbindung massiv zurückgegangen“, so Skipis weiter.

Entgegen der Auffassung der Monopolkommission sieht der Börsenverein keine Übertragbarkeit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 zur Arzneimittel-Preisbindung auf den Buchmarkt. Skipis: „Der Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht mit dem von Büchern vergleichbar. Die Märkte funktionieren vollkommen unterschiedlich. Die von den Richtern in Bezug auf den Arzneimittelbereich vertretene Auffassung, ausländische Versandhändler hätten Wettbewerbsnachteile gegenüber Händlern in Deutschland, trifft beim Handel mit Büchern nicht zu.“
Das deutsche Preisbindungssystem habe großen Rückhalt in der Politik: „Die kulturpolitische Bedeutung der Preisbindung ist Konsens in der Politik. Das hat der Gesetzgeber nicht nur mit der ausdrücklichen Ausweitung der Preisbindung auf E-Books 2016 gezeigt. Auch in ihrem Koalitionsvertrag spricht die Bundesregierung der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zu. Sie will eine Anpassung des Gesetzes vorantreiben, welche eine Aushebelung der Preisbindung durch Provisionsmodelle unterbinden soll“, sagt Skipis.

Das Gutachten der Monopolkommission hat keine unmittelbare Auswirkung auf die deutsche Gesetzgebung. Als unabhängiges Beratungsgremium berät die Monopolkommission die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung.

Wissenschaftliche Gutachten in Arbeit
Um die Notwendigkeit der Buchpreisbindung unabhängig, umfassend und auf aktuellem Stand untersuchen zu lassen, hat der Börsenverein Anfang des Jahres zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Georg Götz, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen, prüft die Preisbindung unter ökonomischen Gesichtspunkten. Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, führt eine kartellrechtliche Betrachtung durch. Die Ergebnisse der Gutachten werden 2019 erwartet.
Die Buchpreisbindung in Deutschland existiert bereits seit dem 19. Jahrhundert und ist seit 2002 gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet Verlage dazu, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Dadurch zahlt der Kunde für ein Buch überall denselben Preis – ganz gleich, ob er es in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung, einem Buchkaufhaus oder über das Internet kauft. Für unterschiedliche Formate (Hardcover, Taschenbuch, E-Book) können unterschiedliche gebundene Preise festgelegt werden.

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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