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Die Landesregierung hat ihre Bereitschaft signalisiert, ihr finanzielles Engagement bei der Sanierung des Konzertsaals im Kieler Schloss deutlich auszuweiten. Darauf haben sich die Spitzen der Jamaika-Koalition heute (2. Mai) in Kiel verständigt. Danach ist das Land bereit, die über den für die Sanierung bisher abgesteckten Finanzierungsrahmen von 24,5 Millionen Euro hinausgehende Kosten zur Hälfte zu übernehmen, teilten Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Sozialminister Dr. Heiner Garg, mit.

Zugleich erneuerte die Landesregierung ihre Bereitschaft, sich zu einem Drittel an den Sanierungskosten für den Konzertsaal zu beteiligen. Diese Zusage gelte „ohne Wenn und Aber“, versicherten die Spitzen der Landesregierung. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die Landeshauptstadt ein weiteres Drittel dieser Kosten übernehme und die ebenfalls gegebene Zusage einlöse, den noch fehlenden Betrag von rund acht Millionen Euro über Private einzuwerben. Es gehe darum, die landesweite Bedeutung des auch als Spielstätte für das Schleswig-Holstein Musik Festival genutzten Konzertsaals langfristig zu erhalten und zu sichern, betonte der Ministerpräsident.

Seit Jahren sei der dringende Modernisierungs- und Sanierungsbedarf bekannt. Der notwendige Sanierungsaufwand war bereits im Jahr 2016 in einer ersten gutachterlichen Kostenschätzung auf 24,5 Millionen Euro beziffert worden. Die Stadt Kiel geht davon aus, dass die Sanierungsplanung mindestens 18 Monate in Anspruch nehmen wird. Erst danach können Ausschreibungen für die erforderlichen Baumaßnahmen beginnen. Der Startschuss für die Sanierung kann danach frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 erfolgen. Die Bauzeit wird mit zwei Jahren veranschlagt.

Nach der Verständigung in der Koalition sind die vom Land in Aussicht gestellten Mittel über das IMPULS-Programm im Haushalt bereits berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen im Falle wesentlicher Kostensteigerungen wollen Land und Stadt Kiel nach Abschluss der Sanierungsplanung treffen.

Quelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein