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Aufgrund der Vereinbarung der Koalitionsfraktionen werden derzeit die gesetzlichen Regelungen für die "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" novelliert. Ziel ist, das Benennungsverfahren für die Mitglieder des Stiftungsrates dem Deutschen Bundestag zu übertragen und die Zahl der Mitglieder zu erhöhen.

Dazu erklärte Staatsminister Bernd Neumann: "Bei der Novellierung, die bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein wird, sollte darüber hinaus der Wissenschaftliche Beraterkreis erweitert werden, um das wissenschaftliche Spektrum breit abzubilden. Gerade bei dem historischen Vorhaben der Stiftung ist eine profunde und international vernetzte wissenschaftliche Beratung unverzichtbar.

In der seit längerem vereinbarten Sitzung des Stiftungsrates am 22. März 2010 sollen die bisherige Arbeit einer kritischen Bewertung unterzogen und entsprechende Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Unumstößliches Ziel der staatlichen Stiftung bleibt es, im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen
Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wach zu halten. Hierbei werden über die Flucht und Vertreibung von Deutschen hinaus auch die Schicksale von Vertriebenen anderer Nationen in Europa einbezogen."

Quelle: www.bundesregierung.de