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Anlässlich des Inkrafttretens des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erklärt Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Vorsitzender des Fachausschusses Kommunikation und Information der Deutschen UNESCO-Kommission:

"Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist nun in Kraft. Es dient einem wichtigen Ziel, nämlich sicher zu stellen, dass Persönlichkeitsrechte und andere wichtige Güter auch auf Online-Plattformen geschützt werden. Der Regelungsansatz des Gesetzes ist aber sehr umstritten, vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. International wird besorgt beobachtet, dass Staaten wie etwa Russland, die wegen staatlicher Einflussnahme auf die Meinungsfreiheit in der Kritik stehen, das Konzept kopieren und dabei auf Deutschland verweisen. Der Fachausschuss Kommunikation und Information der Deutschen UNESCO-Kommission empfiehlt vor diesem Hintergrund eindringlich, dass die geplante Evaluation des Gesetzes von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wird, wissenschaftlichen Standards genügt und dabei die Auswirkungen auf Menschenrechte einbezogen werden. Das Ergebnis kann die Basis dafür bilden, eine informierte öffentliche Diskussion über das Gesetz und seine Auswirkungen zu führen.“ Schulz weiter „Es wäre im Sinne der Kommunikationsfreiheiten, wenn eine neue Bundesregierung in ihr Programm aufnimmt, Alternativen zum NetzDG zu entwickeln.“ 

Die UNESCO setzt sich weltweit für das Prinzip der „Internet Universalität“ ein. Sie fordert ein menschenrechtsbasiertes, offenes und zugängliches Internet, das unter Beteiligung aller betroffenen Akteure geregelt wird.

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission

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