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Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundeskabinett eine Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzen eingesetzt hat. Die Kulturfinanzierung ist in hohem Maße von einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen abhängig, da die Kommunen den größten Teil der Kulturfinanzierung tragen.

Der Deutsche Kulturrat sieht neben der dringend erforderlichen Neuordnung der Kommunalfinanzen bis hin zu einer entsprechenden Steuergesetzgebung vordringlich das Erfordernis einer Entschuldung der Städte und Gemeinden. Trotz teilweise rigider Sparmaßnahmen, trotz Haushaltssicherungskonzepten können viele Kommunen ihre Schulden nicht nachhaltig abbauen, sondern sitzen in der Schuldenfalle. Es ist daher erforderlich, auch für diese Kommunen Konzepte zu erarbeiten, damit neue Ansätze in der Kommunalfinanzierung nicht gleich wieder durch Altlasten konterkariert werden.

Darüber hinaus ist es aus Sicht des Deutschen Kulturrates erforderlich, dass neben diesen mittel- und langfristigen Maßnahmen kurzfristige verfassungskonforme Lösungsansätze entwickelt werden, damit die kulturelle Infrastruktur, dazu gehören auch kulturelle Projekte, keinen Schaden nimmt.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen festgestellt, dass „Kulturförderung keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die Zukunft der Gesellschaft ist“. Damit wurde der Investitionsbegriff politisch aus dem engen Kreis der Bau- oder sonstigen Sachinvestitionen gelöst. Diese politische Aussage des Koalitionsvertrags gilt es nun für kurzfristige Nothilfemaßnahmen bei der Kulturfinanzierung einzulösen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Anfang der 1990er Jahre, als es um die Sicherung der kulturellen Infrastruktur in Ostdeutschland ging, hat eine christlich-liberale Bundesregierung beherzt Nothilfe geleistet. An diese Modelle sollte im 20ten Jahr der Vereinigung angeknüpft werden und in Form eines Nothilfefonds Kultur Hilfe geleistet werden. Dieser Nothilfefonds könnte beispielsweise bei der Kulturstiftung des Bundes angesiedelt werden. Der Bund könnte ebenfalls diesen Nothilfefonds der Kulturstiftung der Länder übertragen, die er bis vor wenigen Jahren zur Hälfte mitfinanziert hat. Ebenso sind die Länder gefordert, den Kommunen zu helfen. Sie könnten ebenfalls einen Nothilfefonds Kultur der Kulturstiftung der Länder angliedern. Die Länder haben in den Föderalismusreformen der letzten Wahlperiode ihre Zuständigkeit für Kultur mit Nachdruck vertreten. Daraus folgt, dass sie jetzt auch Verantwortung tragen und zwar nicht nur jedes Land für sich allein, sondern die Gemeinschaft der Länder für den Gesamtstaat.“

Quelle: Deutscher Kulturrat