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Schleswig-Holstein und Hamburg erhöhen Preis auf 75.000 Euro

KIEL/HAMBURG. Der Norddeutsche Filmpreis wird noch wertvoller: Schleswig-Holstein und Hamburg statten ihre gemeinsame Auszeichnung künftig mit insgesamt 75.000 Euro Preisgeld aus, 20.000 Euro mehr als im Vorjahr. Erstmals wird der Preis auch in der Kategorie „Bester Spielfilm (TV)“ ausgeschrieben. Der Norddeutsche Filmpreis wird am 7. November in der Filmpreisnacht während der Nordischen Filmtage Lübeck vergeben.

 

Ole von Beust, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt: „Die Aufwertung des Norddeutschen Filmpreises ist ein weiteres positives Signal für den Filmstandort Hamburg/Schleswig-Holstein und eine gute Ergänzung der Aufstockung der Filmfördermittel um 2 Millionen Euro pro Jahr, die die Hamburgische Bürgerschaft gerade beschlossen hat.“
 

„Mit dem höheren Preisgeld wollen wir deutlich machen, dass wir die herausragenden Leistungen der norddeutschen Filmemacher noch stärker würdigen wollen. Für die kreativen Köpfe der Branche haben Hamburg und Schleswig-Holstein viel zu bieten. Unser gemeinsames Ziel ist es, Norddeutschland als Filmstandort weiter zu profilieren“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen heute, am 3. April, in Kiel.
Der Norddeutsche Filmpreis wird erstmals direkt von den Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein vergeben. Bisher war die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein Ausrichter des Preises. Diese wird auch künftig die Bewerbungen entgegennehmen und die Vergabe organisieren. Bis zum 15. Juni können Filmschaffende ihre Werke einreichen. Der Preis wird in den vier Kategorien „Bester Spielfilm (Kino)“, „Bester Spielfilm (TV)“, „Bester Dokumentarfilm“ und „Bestes Drehbuch“ vergeben. Der Preis für „Besondere Verdienste“ um die Filmregion Norddeutschland wird in einem gesonderten Verfahren zuerkannt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein unter www.ffhsh.de
oder bei Julia Grosch, 040 - 3983 714, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Quelle: Behörde für Kultur, Sport und Medien

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