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ReGe und Hochtief einigen sich auf Verfahren zur Lösung der strittigen Forderungen und Terminverzüge. Eröffnungstermin bleibt bestehen: Zwischen der ReGe als Bauherrn und dem Generalunternehmer Hochtief gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Berechtigung der von Hochtief geltend gemachten Forderungen und Terminverzüge. Es ist das Bestreben der Freien und Hansestadt Hamburg, anstehende Probleme zeitnah und detailliert zu lösen.

Der ReGe liegen die dafür notwendigen prüffähigen Unterlagen bisher nicht vor. Dies gilt insbesondere für die von Hochtief angekündigten deutlichen Terminverzüge. Umso mehr begrüßt es die Stadt, dass sich Hochtief nunmehr zur Aufnahme von detaillierten Klärungsgesprächen bereit erklärt hat. Genau dieser Prozess der Offenlegung und Klärung ist notwendig, um die bestehenden Probleme zu lösen.

Senatorin Prof. Dr. Karin v. Welck: „Ich begrüße sehr, dass Hochtief nunmehr einverstanden ist, in einen strukturierten Lösungsprozess einzutreten. Hochtief hat uns zugesagt, die offenen Punkte jeweils einzeln und nachprüfbar zu belegen und in lösungsorientierte Verhandlungen darüber einzusteigen. Ein besonders wichtiger Punkt bei diesen Gesprächen wird der von Hochtief angemeldete Terminverzug sein. Die Stadt geht von einer planmäßigen Eröffnung der Elbphilharmonie aus. Für die anstehenden Verhandlungen sind wir gut aufgestellt und sehen den Gesprächen zuversichtlich entgegen.“

Quelle: Behörde für Kultur, Sport und Medien

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