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Zu Beginn des Jahres 2010 startet die GEMA mit einem eigens für junge Urheber entwickelten Modellprojekt zur Nachwuchsförderung als weiteren Teil ihrer strategischen Neuausrichtung. Das Konzept richtet sich unterstützend an kommerzielle Spielstätten aus Rock, Pop und Jazz, welche in besonderem Maße aktive Nachwuchsförderung und Kulturarbeit leisten. Das Modellprojekt ist mit einem vorerst einjährigen Probelauf im Land Nordrhein-Westfalen geplant, einer Region, die für ihr dichtes Netz an Klubs und Spielstätten bekannt ist.

Gegenüber den bisher pauschal ermittelten und festen Abgabesätzen einer Spielstätte mit kommerziellem Hintergrund nach den Vergütungssätzen U-VK erfolgt hier eine im Hinblick auf die besondere ökonomische Situation in der Nachwuchsförderung faire, prozentuale Beteiligung der Urheber in Höhe von 6% der Umsätze aus Kartenverkäufen. Damit beteiligen sich auch die Urheber am wirtschaftlichen Risiko bei diesen Veranstaltungen. Gegenüber der Lizenzierung nach der Härtefallnachlassregel ergibt dies einen wirtschaftlichen Vorteil von 40%. Gleichzeitig wurde die Mindestvergütung um über 30% auf EUR 15,00 abgesenkt.

Die GEMA greift damit eine Initiative des Landesmusikrats NRW auf und holt sich zur Planung und Umsetzung des Vorhabens diesen kompetenten Partner mit seiner fachlichen Beratung und organisatorischen Unterstützung an ihre Seite. Das Auswahl- und Vergabeverfahren wurde auch in Abstimmung mit dem Musikreferat der Staatskanzlei NRW entwickelt. Eine unabhängige und vom Landesmusikrat NRW berufene Fachjury wird die jeweiligen Förderempfehlungen aussprechen. Nach Ablauf der einjährigen Probephase werden GEMA und Landesmusikrat anhand der Evaluierungsergebnisse gemeinsam entscheiden, ob und in welcher Form das Modell fortgeführt und bundesweit ausgeschrieben werden soll.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Die GEMA braucht ihren Nachwuchs und unterstützt ihn selbstverständlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ich freue mich, dass uns der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen bei diesem Modellversuch als Experte vor Ort zur Seite steht.“
Damit hat die GEMA den nunmehr dritten Baustein zur Förderung der Anliegen junger Urheber umgesetzt, welcher bereits als Teil eines mehrstufigen Förderkonzepts in ihrer Stellungnahme zum Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages verankert war und im Frühjahr 2009 offiziell vorgestellt wurde.

Zwei Teile des Konzepts, die Einführung eines neuen Vergütungssatzes für Spielstätten von ehrenamtlich geführten Vereinen auf dem Gebiet der musikalischen Nachwuchsarbeit (WR-NWSP) sowie die Initiierung einer Härtefallnachlass-Sonderregelung zur Verwaltungsvereinfachung, kommen bereits in der Praxis zur Anwendung.

Förderkriterien und Details zur Antragstellung finden Sie unter https://www.gema.de/nachwuchs

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